Die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen nehmen im öffentlich-rechtlichen Auftrag auf der Grundlage des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes die Interessen beider Berufsstände war. Dazu gehören die Förderung des Sachverständigenwesens sowie das Recht und die Verpflichtung, Ingenieursachverständige und Sachverständige für das Bauwesen vorzuschlagen und bei deren öffentlicher Bestellung und Vereidigung mitzuwirken.
In dem nachfolgenden Verzeichnis finden Sie die Mitglieder beider Kammern, die auf dem jeweils genannten Sachgebiet ihre besondere Sachkunde nachgewiesen haben, als auch die Sachverständigen, die auf der Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für das Bauwesen“ von der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer im Einvernehmen mit der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellt und vereidigt wurden.
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Sachverständigenausschuss der Architektenkammer Sachsen
Verzeichnis der Sachverständigen der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen, Ausgabe 2008
Das Verzeichnis enthält im Einzelnen: