01.09.2023
VERSCHOBEN: Basiswissen zur Bauleitung Teil 3: Abnahme und Verjährung im Bauvertrag
!!! TERMIN und ORTSÄNDERUNG: 29.11.23 im Kammerbüro Leipzig, Dorotheenplatz 3– Anmeldelink folgt in Kürze
Freitag, 01.09.2023, 9:00–16:30 Uhr
Kurz vor der Fertigstellung der Handwerkerleistungen beginnt die „heiße Phase“ des Abnahme- und Abrechnungsprocedere. Dieser Zeitpunkt ist innerhalb des Bauvorhabens von großer Bedeutung, da die gebaute Handwerkerleistung nun durch Rechtsinstitut ganz offiziell an den Bauherrn übergeht.
Für den Architekten bedeutet das nicht nur unwillige Handwerker zur baldigen Mangelbeseitigung und zum Erbringen der Restleistung zu motivieren, sondern auch übertriebenen Forderungen der Bauherrenschaft entgegenzutreten. Dabei gehen speziell von der rechtsgeschäftlichen Abnahme rechtliche Folgewirkungen aus, deren grundsätzliche Wirkungsweisen jedem Architekten bekannt sein müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass man dem Bauherrn gegenüber schadensersatzpflichtig wird.
Die Module 8 bis 10 der Seminarreihe geben gezielte Hilfestellung damit Fallstricke bereits während der Vertragsanbahnung mit den ausführenden Unternehmern umgangen werden können.
Modul 8: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung
• Was ist ein „Mangel“?
• Was ist die vereinbarte Beschaffenheit?
• Wie wird eine Mangelanzeige im BGB- bzw. VOB-Vertrag rechtssicher formuliert?
• Wie viel Nachfristen sind zu setzen? Was lange ist eine angemessene Nachfrist?
• Gibt es Unterschiede zwischen einer Mangelanzeige vor und nach der rechtsgeschäftlichen Abnahme?
• Muss der Unternehmer die Mangelbeseitigung mit dem Architekten/Ingenieur abstimmen?
• Muss der Architekten/Ingenieur das Mangelbeseitigungskonzept freigeben?
• Hat der Unternehmer einen Anspruch auf Abnahme der mangelbeseitigten Leistung?
• Was ist eine Ersatzvornahme? Was ist eine Selbstvornahme?
• Welche Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Selbstvornahme vorliegen?
• Was ist die sogenannten „frei Kündigung“?
Mangelhafte Planung durch den Bauherrn/Planer:
• Wie weit reichen die Prüf- und Hinweispflichten des Unternehmers innerhalb Angebots-und Ausführungsphase?
• Bis wann hat der Unternehmer „Bedenken“ gegenüber dem Bauherrn anzeigen? In welcher Form hat er dies zu tun? • Gibt es Unterschiede im BGB- bzw. VOB-Vertrag?
• Welche Konsequenz hat die Bedenkenanmeldung für den Bauherrn?
Modul 9: Abnahmemanagement
• Exkurs I: Abnahme der Architekten-/Ingenieurleistung. Wie funktioniert das?
• Exkurs II: Was bedeutet Organisationsverschulden?
• Exkurs III: Kann der Architekt/Ingenieur mit der originären Vollmacht die Leistungen
• des Unternehmers für den Bauherrn rechtsgeschäftlich abnehmen?
Rechtsgeschäftliche Abnahme der Unternehmerleistungen
• Welche Rechtsfolgen treten mit der Abnahme ein?
• Welche unterschiedlichen Abnahmearten hat das BGB/VOB vor?
• Was bedeutet Teilabnahme? Wie geht der Architekt/Ingenieur mit dem Wunsch nach Teilabnahme um?
• Was sind Abnahmefiktionen? Gibt es diese im VOB-und BGB-Vertrag gleichermaßen?
• Was ist die technische Abnahme? Was ist die Zustandsfeststellung? Wann werden diese "Abnahmeformen"
eingesetzt? Welche Rechtsfolgen gehen damit einher?
• Ab welchem Zeitpunkt im Bauablauf kann der Unternehmer eine Abnahme fordern? Welche Konsequenzen hat
die Abnahme für den Bauherrn?
• Wer muss das Abnahmeprotokoll schreiben und unterschreiben?
• Welche Vorbehalte sind im Abnahmeprotokoll aufzunehmen?
• Ab wann kann der Bauherr die Abnahme verweigern? Welche Konsequenzen hat die Abnahmeverweigerung für
Architekt/Ingenieur, Unternehmer und Bauherrn?
• Wie Organisiert man die Abnahme am effektivsten?
• Wer lädt zur Abnahme ein? Der Unternehmer hat zur Abnahme eingeladen und erscheint nicht? Was nun?
Der Bauherr wurde zur Abnahme vom Architekt/Ingenieur eingeladen und erscheint nicht?
• Bei der Abnahme werden Mängel erkannt. Unternehmer und Bauherr einigen sich generell auf Minderung
des Werklohns, können sich aber auf die Höhe der Minderung nicht einigen. Wie und wer berechnet man den
Minderwert?
Modul 10: Verjährung
• Was bedeutet Gewährleistung? Was bedeutet Verjährung?
• Welche Verjährungsfristen sind im BGB- und VOB-Vertrag einschlägig?
• Von welchen Umständen hängt die Verjährungsfrist ab?
• Welche Rechte haben Unternehmer und Bauherr innerhalb dieser Zeit?
• Ist die Betreuung des Bauherrn innerhalb der Verjährungsfrist eine lohnende Aufgabe für den
Architekten/Ingenieur?
Ein umfassendes Skript wird zur Verfügung gestellt.Referenten:Dipl.-Ing. J. Steineke BDB, BerlinKooperation:mit der Architektenkammer Sachsen-AnhaltOrt:Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 DresdenGebühr:€ 120,00 Mitglied AKS, IKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in
€ 120,00 Mitarbeiter:in öffentlicher Dienst
€ 120,00 Absolvent:in
€ 30,00 Juniormitglied AKS
€ 60,00 ermäßigte/r Architekt:in, Ingenieur:in, Student:in, Rentner:in
€ 240,00 Gast
