Die Förderungen von KfW und BAFA werden ab Januar 2021 mit der BEG neu geordnet.
Die bislang zehn Teilprogramme in vier Förderprogrammen werden ab 2021 in drei Teilprogrammen gebündelt: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Durchführung ab 2021 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderinstitute KfW und BAFA beauftragen. Zunächst startet die BEG ab 1.1.2021 mit der Vergabe der Zuschüsse für alle Einzelmaßnahmen durch das BAFA. Ab 1.7.2021 folgen dann die Kreditvariante der Einzelmaßnahmenförderung sowie die systemische Förderung für Wohn- und Nichtwohngebäude durch die KfW.
Weitere Informationen der Bundesarchitektenkammer über den Zeitplan und die Inhalte
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Gemeinsames Webseminar KfW/Bundesarchitektenkammer
21.01.2021 | 14:00–16:00 Uhr
In der 2-stündigen Veranstaltung wird die KfW über die wesentlichen Neuerungen und die geplante Zeitschiene der BEG informieren. Das Seminar richtet sich zunächst an die hauptamtlichen Multiplikatoren in den Länderkammern und Fortbildungseinrichtungen und an das interessierte oder mit dem Thema befasste Ehrenamt.
Die Energieeffizienzanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an Alt- und Neubauten – Webseminar der Akademie der AKS
28.01.2021, 14:00–18:00 Uhr (verschoben vom 21.01.2021)
Das Seminar gibt einen Überblick über gesetzlichen Anforderungen des GEG an die Energieeffizienz von Alt- und Neubauten. Zudem wird über die wesentlichen Neuerungen und die geplante Zeitschiene der BEG kurz informiert.
Referent: Dr.-Ing. R. Franke, Freier Architekt, Dresden, Vorsitzender Fortbildungsausschuss und Leiter AK Energieeffizienz und Nachhaltigkeit AKS