Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022 gilt
|
Auf Initiative des Wirtschaftsministeriums (SMWA) hat sich das sächsische Kabinett mit einer frei verwendbaren Betriebskostenpauschale befasst. Damit möchte der Freistaat sächsische Unternehmerinnen und Unternehmer, die von den fixkostenorientierten Corona-Bundeshilfen kaum oder nicht profitieren können, unterstützen. Die Unterstützung soll sich auf pauschal 4.750 Euro je Antragsteller belaufen: insgesamt 4.500 Euro für drei Monate plus einmalig 250 Euro für Steuerberater-Ausgaben. Die Finanzierung des Programms »Sachsen Plus« soll aus den im Mai 2021 gestarteten Corona-Härtefallhilfen erfolgen, die je zur Hälfte vom Bund und Freistaat Sachsen getragen werden. Deshalb muss der Bund der Einführung der neuen Hilfe noch zustimmen.
Mehr Informationen
Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt.
Vertrauen, Verlässlichkeit und Verhältnismäßigkeit!
Die vierte Welle der seit dem Frühjahr 2020 grassierenden Corona-Pandemie trifft Deutschland mit voller Wucht. Die Infektionsdynamik fordert uns Freie Berufe in besonderem
Maße. Gerade wir Freiberufler erbringen mehr denn je, auch durch die Übernahme von Zusatzaufgaben, einen essenziellen Beitrag zur Bewältigung der Krise.
Gebündelte, unter den Länderkammern abgestimmte Informationen finden Sie bei der Bundesarchitektenkammer.
FAQ der Bundesarchitektenkammer zu betriebswirtschaftlichen Aspekten Mehr Informationen
Die Befragung wird vom 22.6. bis zum 28.6.2020 als Online-Befragung durchgeführt.
Lage der Architekten während der Corona-Krise