Aufgrund vermehrter Anfragen von Büros, die Mitarbeiter:innen ein duales Fernstudium der Architektur, Innenarchitektur und Landschaftsarchitektur an der International University (IU) finanzieren, weist die Bundesarchitektenkammer (BAK) darauf hin, dass ein IU-Abschluss zurzeit als nicht kammereintragungsfähig eingestuft wird. Über die Eintragung in eine Architektenliste entscheiden die unabhängigen Eintragungsausschüsse der zuständigen Länderkammern – bei zunehmend heterogenen Ausbildungsbiographien im Einzelfall oft erst nach Vorlage der Hochschulabschlüsse. Strittig sind die akademischen Voraussetzungen, die eine Eintragung der IU-Abschlüsse ermöglichen sollen. Die BAK nahm deshalb im Auftrag der Länderarchitektenkammern mit der IU-Leitung Gespräche auf über eine Nachjustierung sowohl mit Blick auf ein weitergehendes Studium an einer anderen Hochschule als auch in Bezug auf eine spätere Kammereintragung. Das Ergebnis ist offen.