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09.09.2025
Basiswissen Objektüberwachung: Mangelmanagement, Abnahme und Abrechnung
Dienstag, 09.09.2025, 09:00–16:30 Uhr
Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für Architekt:innen, vor allem dann, wenn sie Teile der Planung des Gebäudes erbracht haben. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht ungenutzt aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen auf der Baustelle.
Die vielfach beschworene Haftungsintensivität der Objektüberwachung kann durch kluge Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Architekten deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden im Seminar typische „Fettnäpfe“ der Objektüberwachung aufgezeigt, denen man sich nicht ohne Not aussetzen muss.
An diesem Tag werden die Module 6 und 7 der Reihe Basiswissen Objektüberwachung zum Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung sowie zur Abrechnung und Kostenfeststellung Thema sein.
Alle Veranstaltungen der Reihe Basiswissen Objektüberwachung sind in sich abgeschlossen und können unabhängig voneinander besucht werden.
Inhalte:
Modul 6: Mangelmanagement, Abnahme und Verjährung
– Wie wird eine Mängelanzeige rechtssicher formuliert?
– Wie viele Nachfristen sind zu setzen?
– Gibt es einen Unterschied zwischen der Mängelanzeige vor und nach der Abnahme?
– Was ist die Ersatzvornahme? Was ist die Selbstvornahme?
– Kann der Auftraggeber ohne weiteres eine Selbstvornahme durchführen?
– Welche verschiedenen Arten der Abnahme gibt es?
– Die wesentlichsten Unterschiede nach BGB und VOB
– Was bedeutet förmliche Abnahme?
– Ist der Bauvertrag zwischen AG und AN mit rechtsgeschäftlicher Abnahme fertig?
– Fertigstellungsmeldungen durch den Unternehmer
Modul 7: Abrechnung und Kostenfeststellung
– Wie werden die einzelnen Gewerke richtig abgerechnet – welche Regelungen sind einschlägig im BGB- und VOB-Vertrag? Übersicht hochbaulicher Abrechnungsregelungen
– In welchem zeitlichen Rahmen kann der Unternehmer Abschlagsrechnungen stellen?
Wann ist eine Rechnung nicht prüfbar?
– Welche Prüfzeiten gibt es für Abschlags- und Schlussrechnungen nach VOB/B und BGB?
– Wie und in welcher Zeit muss der Architekt die Rechnung prüfen wenn es zwischen Auftraggeber und Unternehmer eine Skontoabrede gibt?
– Bis wann kann der Auftraggeber zu viel gezahlten Werklohn beim Unternehmer zurückfordern?
– Bis wann kann der Unternehmer zu wenig geforderten Werklohn vom Auftraggeber einfordern?
– Kann der Unternehmer nach der Schlussrechnungsstellung noch „Nachträge“ geltend machen?
– Wie lange muss der Auftraggeber auf die Schlussrechnung warten?
– Was ist die Schlusszahlungsmitteilung?
Seminarziel:
Im Seminar werden Grundlagen für eine effektive, fach- und sachgerechte Objektüberwachung besprochen und anhand vieler Fallbeispiele praxisnah dargestellt. Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird dem Seminarteilnehmer praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.
Zielgruppe:
Architekt:innen & Ingenieure mit Grundkenntnissen der Objektüberwachung
Referenten:
Dipl.-Ing. J. Steineke BDB, Berlin
Ort:
Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 Dresden
Gebühr:
€ 150,00 Mitglied AKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in, Mitarbeiter:innen öffentlicher Dienst und Absolventen
€ 80,00 ermäßigte/r Architekt:in, Student:in, Rentner:in
€ 40,00 Juniormitglied AKS
€ 300,00 Gäste
Zeit: 9:00 –16:30 Uhr
Ort: , Dresden