Anerkannte
Fortbildungen
Aktuelles

19.01.2027
Neues Bauvertragsrecht seit 01.01.2018 – Was ist die VOB/B noch wert?
Dienstag, 19.01.2027, 9:30–13:00 Uhr
Trotz des Inkrafttretens des neuen Bauvertragsrechts zum 01.01.2018 ist die VOB/B unverändert geblieben. Aus dieser Gemengelage hat sich eine umfassende Diskussion entwickelt, ob Regelungen der VOB/B, soweit diese nicht in ihrer Gesamtheit ohne inhaltliche Abweichungen in den Vertrag einbezogen sind, im unternehmerischen Rechtsverkehr einer Inhaltskontrolle nach Maßstab des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB standhalten.
Die Diskussion wurde insbesondere dadurch entfacht, dass das nunmehr geltende Bauvertragsrecht abweichende Regelungen zur VOB/B enthält. So ist beispielsweise das Anordnungsrecht anders gestaltet, ebenso das Recht der Vergütungsanpassung bei Leistungsänderungen. Noch vor Inkrafttreten des Bauvertragsrechts hat der BGH in mehreren Entscheidungen zu einzelnen Klauseln der VOB/B festgestellt, dass diese einer Inhaltskontrolle nicht standhalten und mithin unwirksam sind.
Da sich nunmehr die Klauseln der VOB/B seit dem 01.01.2018 an einem neuen gesetzlichen Leitbild orientieren, stellt sich bei Anwendung der Regelungen der VOB/B für die Vertragsparteien die Frage, inwieweit diese vom abweichenden gesetzlichen Leitbild verdrängt werden.
Inhalte:
Die Frage, ob und inwieweit die bisherigen Regelungen der VOB/B bei der Abwicklung von Bauverträgen noch Bestand haben, kann von entscheidender Bedeutung für die Art und Höhe einer Vergütungsanpassung sein.
Im Seminar wird daher betrachtet, inwieweit die bisher bekannten und bewährten Regelungen der VOB/B nach wie vor Anwendung finden und wo sich durch das neue Bauvertragsrecht Änderungen ergeben.
Lernziel:
Ziel ist es, die am Bau beteiligten „Nicht-Juristen“ dafür zu sensibilisieren, inwieweit die bisher bekannten und bewährten Regelungen der VOB/B nach wie vor Anwendung finden oder nicht und welche Auswirkungen dies auf die Abwicklung von Bauverträgen haben kann.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich insbesondere an Architekt:innen, Ingenieur:innen und weitere mit der Abwicklung von Bauverträgen befasste Personen.
Referent:
RA T. Kierner, FA für Bau- und Architektenrecht, Spezialgebiet Bauablaufstörungen, Dresden
Ort:
Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 Dresden
Gebühr:
€ 95,00 Mitglied AKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in, Mitarbeiter:innen öffentlicher Dienst und Absolventen
€ 60,00 ermäßigte/r Architekt:in, Ingenieur:in, Student:in
€ 30,00 Juniormitglied AKS
€ 190,00 Gäste
Zeit: 9:30 –13:00 Uhr
Ort: , Dresden