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09.04.2024 · Verband für Abbruch und Entsorgung e.V.
Fachtagung Abbruch - Gefahrstoffsanierung - Kreislaufwirtschaft
Für unsere diesjährige Fachtagung haben wir neben anderen Themen 3 Schwerpunkte gesetzt:
- Der neu regulierte Umgang mit Asbest in Abfällen und die Folgen für alle am Bau/Rückbau Beteiligten
- Neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für die Ausschreibung von Gefahrstoffsanierungen und die Folgen für Vertragsabschluss und Vertragsabwicklung
- Acht Monate Ersatzbaustoffverordnung – Erste Erkenntnisse über die Folgen für die beteiligten Kreise
Im Einzelnen widmen wir uns im Rahmen dieser Schwerpunkte unter anderem folgenden Fragen:
- Welche Rechtsverbindlichkeit entfaltet die neue Regelvermutung, dass bestimmte mineralische Abfälle Asbest enthalten?
- Passen die Regeln zum tatsächlichem Gefährdungspotenzial asbesthaltiger Abfälle?
- Was bedeutet die Regelvermutung der Asbesthaltigkeit für den Anlagenbetrieb?
- Welche Konsequenzen resultieren daraus für die Genehmigungen der Anlagenbetreiber?
- Ist ein nachträglicher analytischer Nachweis der Asbestfreiheit eines Bauschutthaufwerkes wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?
- Welche Haftungsrisiken resultieren für wen aus der aktualisierten M23?
- Welche Rolle spielt „geogener“ Asbest in diesem Gesamtzusammenhang?
- Asbesthaltige Abstandshalter– wo stehen wir bei Problemlösungen?
- Was bedeutet die neue ATV DIN 18448 für die Verfahrensfreiheit in Ausschreibung und Ausführung?
- Wann ist ein LV unklar oder unvollständig und wann ist dies zu rügen?
- Verändert die neue ATV die Bedingungen für das Nachtragsmanagement wesentlich?
- Welche Hemmnisse für das Recycling werden nach 8 Monaten Gültigkeit der EBV besonders deutlich, wo und wie muss nachgebessert werden?
- Wie hilfreich ist eine Abfallende-Verordnung für die Förderung des Recyclings und wie muss sie gestaltet sein, um hilfreich zu sein?
- Welche positive Rolle könnte die EU-Taxonomie-Verordnung spielen?
- Welche Zukunft hat der Einsatz von RC-Material (auch höherer Materialklassen) bei der Baustoffproduktion?
- Gibt es Hoffnung, dass Betreiber mobiler Brecheranlagen einen Eignungsnachweis NICHT für jede neue Baustelle vorlegen müssen?
Zeit: 9:00 –16:45 Uhr
Ort: Südring 90, 18059 Rostock
E-Mail: info@abbruch-mv.de
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