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21.03.2024 · Bauakademie Sachsen
Abnahme, Gewährleistung und Abrechnung der Bauleistung (einschließlich Sicherheiten)
Ab dem Vertragsabschluss ist die (Teil-)Abnahme die wichtigste rechtsgeschäftliche Erklärung, die weitreichende Folgen hat. Die Gefahr für zufälligen Untergang und Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, die Gewährleistungsfrist beginnt, die Beweislast für die Mangelhaftigkeit liegt ab dann beim Auftraggeber und sie ist Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlussrechnung. Ziel des Seminares ist es, dass die Teilnehmer die unterschiedlichen Abnahmeformen nach BGB und VOB/B sicher beherrschen, sich richtig – auch in Konfliktsituationen – bei der Abnahme verhalten, die Rechte im Abnahmeprotokoll sichern und Fehler vermeiden. Seit 2018 hat der Auftragnehmer auch bei gescheiterter Abnahme Anspruch auf eine für ihn vorteilhafte Zustandsfeststelung, von der viel zu selten Gebrauch gemacht wird.
Es werden außerdem die Mängelrechte aus dem BGB und der VOB/B vor und nach der Abnahme im Seminar ausführlich behandelt. Hier ist das Ziel die sichere Anwendung der Mängelrechte vor und nach der Abnahme und die Durchsetzung bzw. Abwehr von Mängelansprüchen. Ein weiteres Ziel des Seminares ist die richtige Aufstellung und Durchsetzung von Abschlags- und Schlussrechnungen und der Umgang mit Sicherheiten.
Zeit: 9:00 –16:00 Uhr
Ort: AMBER Hotel Chemnitz Park Wildparkstraße 6, 09247 Chemnitz
E-Mail: info@bauakademie-sachsen.de
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