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04.03.2025
Basiswissen Objektüberwachung: Grundlagen, Beratungspflichten und Bauablauf
Dienstag, 04.03.2025, 09:00–16:30 Uhr
Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für Architekt:innen, vor allem dann, wenn sie Teile der Planung des Gebäudes erbracht haben. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht ungenutzt aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen auf der Baustelle.
Die vielfach beschworene Haftungsintensivität der Objektüberwachung kann durch kluge Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Architekten deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden im Seminar typische „Fettnäpfe“ der Objektüberwachung aufgezeigt, denen man sich nicht ohne Not aussetzen muss.
An diesem Tag werden die Module 1 bis 3 der Reihe Basiswissen Objektüberwachung zu den Grundlagen der Objektüberwachung, Beratungspflichten und der Bauablauf Thema sein.
Alle Veranstaltungen der Reihe Basiswissen Objektüberwachung sind in sich abgeschlossen und können unabhängig voneinander besucht werden.
Inhalte:
Modul 1: Grundlegende Aufgaben der Objektüberwachung
– Begriffsklärung Objektüberwachung, Bauleitung, Fachbauleitung und Bauüberwachung
– In welcher Beziehung stehen Objektüberwacher und Planer?
– ... und dann war da noch der Projektsteuerer – welche Aufgabe hat die Projektsteuerung?
– Welche grundlegende Leistungspflicht hat der bauleitende Architekt während der Bauausführung?
– Welche individuellen vertraglichen Ausgestaltungen zwischen Auftraggeber und Objektüberwachung sind
sinnvoll, welche sind erforderlich?
– Welche Vollmacht hat der Objektüberwacher während der Bauausführung?
– Ist der "verantwortliche Bauleiter i.S.d. LBO" eine lohnende Aufgabe für den Objektüberwacher?
– Richtiges Abnahmemanagement der eigenen Leistungen – wie funktioniert das?
Modul 2: Beratungspflichten vor Baubeginn
– Welche vorbereitenden Maßnahmen sind vor dem Baubeginn zu treffen? Welche Behörden sind zu kontaktieren?
– Was ist in der Baustellenverordnung geregelt? Wer beauftragt den SiGeKo?
– Braucht man einen Baustelleneinrichtungsplan? Wer kümmert sich darum?
– Von wem bekommt man zusätzliche Baustelleneinrichtungsflächen (wo können Straßensperrungen beantragt werden etc.) zugewiesen?
– Wer stellt den Bauzaun, schützt Bepflanzungen, wer erstellt das Pflasterprotokoll?
– Welche Angaben sind vor Baubeginn einzuholen bzw. abzugeben?
– Beispiele für Genehmigungen und Sondergenehmigungen
– Steuerung der Bauprozesse durch Erarbeitung eines Terminplanes – von wem und wann wird dieser Plan
erstellt? Wer „pflegt“ den Plan?
Modul 3: Bauablauf
– Intensität der Objektüberwachung
– Koordination der am Bau Beteiligten mit unterschiedlichen Werkzeugen
– Dokumentationspflichten z.B. durch das Führen des Bautagesbuches und Darstellung geeigneter Alternativen
– Baurundgänge, Zustandfeststellungen, Baubesprechungen, Jourfix
– Qualitätssicherung auf der Baustelle – nur ein Modewort?
– Einhaltung von Terminen durch knallhartes Termincontrolling
– Mustererstellung und Bemusterung – die vergessene Hauptleistung
Seminarziel:
Im Seminar werden Grundlagen für eine effektive, fach- und sachgerechte Objektüberwachung besprochen und anhand vieler Fallbeispiele praxisnah dargestellt. Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird dem Seminarteilnehmer praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.
Zielgruppe:
Architekt:innen & Ingenieure mit Grundkenntnissen der Objektüberwachung
Referenten:
Dipl.-Ing. J. Steineke BDB, Berlin
Ort:
Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 Dresden
Gebühr:
€ 150,00 Mitglied AKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in, Mitarbeiter:innen öffentlicher Dienst und Absolventen
€ 80,00 ermäßigte/r Architekt:in, Student:in, Rentner:in
€ 40,00 Juniormitglied AKS
€ 300,00 Gäste