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01.04.2025

Basiswissen Objektüberwachung: Nachtragslose Bauvertragsart & Kostenkontrolle

Dienstag, 01.04.2025, 09:00–16:30 Uhr



Die Objektüberwachung ist eine lohnende Aufgabe für Architekt:innen, vor allem dann, wenn sie Teile der Planung des Gebäudes erbracht haben. Der dadurch vorhandene Informationsvorsprung ist gewaltig und sollte nicht ungenutzt aus der Hand gegeben werden. Letztlich bedeutet Objektüberwachung die Durchsetzung und Verteidigung der eigenen Planungsideen auf der Baustelle.

Die vielfach beschworene Haftungsintensivität der Objektüberwachung kann durch kluge Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Architekten deutlich reduziert werden. Darüber hinaus werden im Seminar typische „Fettnäpfe“ der Objektüberwachung aufgezeigt, denen man sich nicht ohne Not aussetzen muss.

An diesem Tag werden die
Module 4 und 5 der Reihe Basiswissen Objektüberwachung zur nachtragslosen Bauvertragsart sowie Kostenkontrolle, -verfolgung und -feststellung Thema sein.

Alle Veranstaltungen der Reihe Basiswissen Objektüberwachung sind in sich abgeschlossen und können unabhängig voneinander besucht werden.


Inhalte:
Modul 4: Exkurs zur nachtragslosen Bauvertragsart
– Welches ist die „sicherste“ Bauvertragsart?
– Welche Kriterien sind für den Auftraggeber bei Vertragsvergabe besonders wichtig?
– Welche Vor- und Nachteile ergeben sich für den Auftraggeber bei der Vergabe an einen Generalunternehmer?
– Was wird verpauschaliert beim Pauschalvertrag?
– Gibt es unterschiedliche Pauschalvertragsarten?
– Wer trägt das Mengenermittlungsrisiko beim Pauschalvertrag?
– Was bedeutet „schlüsselfertig“ im Rahmen des Pauschalvertrages?
– Welcher Planungsstand sollte bei einem „Schlüsselfertig-Vertrag“ unbedingt vorliegen?

Modul 5: Kostenkontrolle, -verfolgung und -feststellung
– Maßgebliche Änderung des Nachtragsmanagements zwischen BGB und VOB/B?
– Warum kommt es zu Nachträgen während der Bauausführung?
– Warum ist das Nachtragsangebot des Handwerks gegenüber der beauftragten Leistung deutlich teurer?
– Wie weit reicht das einseitige Leistungsänderungsrecht des Bauherrn?
– Was ist die Urkalkulation?
– Was ist der ortsübliche Preis?
– Was ist ein marktüblicher Preis?
– Wer hat die Änderung der Leistung zu beschreiben?
– Wie funktioniert eine effektive Kostenkontrolle?
– Wie hilft die DIN 276 beim Kostenmanagement?
– Fehlerhafte Nachtragsprüfung durch den Architekten – hat der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch?


Seminarziel:
Im Seminar werden Grundlagen für eine effektive, fach- und sachgerechte Objektüberwachung besprochen und anhand vieler Fallbeispiele praxisnah dargestellt. Durch das systematische Bearbeiten und Beantworten grundlegender Fragestellungen aus dem Themenbereich der Objektüberwachung wird dem Seminarteilnehmer praxisnahes und sofort einsetzbares Wissen an die Hand gegeben.

Zielgruppe:
Architekt:innen & Ingenieure mit Grundkenntnissen der Objektüberwachung



Referenten:
Dipl.-Ing. J. Steineke BDB, Berlin

Ort:
Kammerbüro Chemnitz, An der Markthalle 4, 09111 Chemnitz

Gebühr:
€ 150,00 Mitglied AKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in, Mitarbeiter:innen öffentlicher Dienst und Absolventen
€ 80,00 ermäßigte/r Architekt:in, Student:in, Rentner:in
€ 40,00 Juniormitglied AKS
€ 300,00 Gäste