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03.09.2026
Bauvertragsrecht kompakt
Donnerstag, 03.09.2026, 9:00–16:30 Uhr
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht. Damit wurden zahlreiche Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert. Die Gesetzesänderungen und neuen Vertragstypen werden detailliert erläutert.
Schwerpunkt des Seminars sind die neuen Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag, der erstmals gesetzlich normiert wurde. Hier gibt es zahlreiche Besonderheiten zu beachten wie die sogenannte "Zielfindungsphase", das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers und das Recht auf Teilabnahme. Diese neuen Regelungen werden vertieft dargestellt wie auch die Rechtsprechung zu dem Honoraranspruch der Architekten und Architektinnen etwa zum Honoraranspruch nach Kündigung oder bei Bauzeitverlängerung. Auch Haftungsfragen werden anhand von aktuellen Gerichtsentscheidungen eingehend dargestellt.
Der Referent bringt seine Erfahrung als Vorsitzender Richter am Kammergericht in einem Bausenat sowie aus zehnjähriger Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei, die sich vorwiegend mit Bausachen beschäftigt, ins Seminar ein. Die Teilnehmer:innen erhalten einen umfassenden Einblick in die mit dem Bauvertragsrecht zusammenhängenden Probleme. Dies geschieht sowohl aus der Perspektive eines ehemaligen Richters als auch aus der eines praktizierenden Rechtsanwalts, der in unzähligen Fällen Ansprüche von und gegen Architektinnen und Architekten durchsetzen und abwehren musste.
Inhalte:
– Zustandekommen des Architektenvertags
– Abgrenzung von Akquise und Vertrag
– Vertragserweiterung während des Bauvorhabens
– Bauzeitverlängerung und Architektenhonorar
– Abrechnung von Architektenleistungen
– Haftungsfallen für Architektinnen und Architekten
Lernziel:
Am Ende des Seminars haben die Teilnehmer:innen einen Einblick darüber erhalten, wie Architektenverträge zustande kommen. Sie wissen, wie Akquise und Vertrag voneinander abzugrenzen sind. Zudem haben sie Klarheit über ihre Rechte und Pflichten gewonnen sowie über die der Auftraggeber. Darüber hinaus sind sie in der Lage Haftungsfallen für Architekturbüros rechtzeitig zu erkennen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich Architekt:innen, die mehr über das Bauvertragsrecht wissen möchten und Fehler sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Vertragsausübung vermeiden möchten.
Referent:
RA P. Klum, FA für Bau- und Architektenrecht, Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Berlin
Ort:
Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 Dresden
Gebühr:
€ 150,00 Mitglied AKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in, Mitarbeiter:innen öffentlicher Dienst und Absolventen
€ 80,00 ermäßigte/r Architekt:in, Ingenieur:in (Student:in, Rentner:in)
€ 40,00 Juniormitglied AKS
€ 300,00 Gast