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08.10.2026

Innovativ bauen ja – rechtssicher wie?

Gebäudetyp-e(-Gesetz): Der Standpunkt des BGH und die Folgen für die Vertragspraxis

Donnerstag, 08.10.2026, 9:00–12:30 Uhr



Sind die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) ein Hemmnis für "Innovation"? Können die Anforderungen an Aufklärung und Beratung bei "Abweichung vom Üblichen" von Baubeteiligten nicht (mehr) praktikabel bewältiget werden? Und bedarf es daher einer Änderung des Bauvertragsrechts, um "einfaches" Bauen zu befördern?

Zur Beantwortung dieser Fragen stellt der Vortrag den aktuellen Diskussionsstand unter Berücksichtigung des Ende 2024 veröffentlichten "Standpunkt des BGH zum Gebäudetyp-e-Gesetz" dar und resümiert welche wesentlichen Folgen für die Vertragspraxis sich aus dessen kritischen Klarstellungen unbenommen ergeben.

Inhalte:
– Aktueller Diskussionsstand
– Der Standpunkt des 7. BGH-(Baurecht)Senats zum Gebäudetyp-e-Gesetz
– Aktuelle Rechtsprechung
– Folgen für die Vertragspraxis
– Ausblick




Referentin:
RA E. Schmitz, Bremen

Ort:
online

Gebühr:
€ 95,00 Mitglied AKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in, Mitarbeiter:innen öffentlicher Dienst und Absolventen
€ 60,00 ermäßigte/r Architekt:in, Ingenieur:in (Student:in, Rentner:in)
€ 30,00 Juniormitglied AKS
€ 190,00 Gast