Die Stadt Altenburg such zum nächstmöglichen Termin den/die Leiter/in Stadtentwicklung und Stadtplanung (m/w/d).
Ihre Aufgaben
- Leitung der Stabseinheit Stadtentwicklung und Stadtplanung, d.h. Vertretung der Stabseinheit Stadtentwicklung und Stadtplanung nach innen sowie gegenüber dem Stadtrat und der Öffentlichkeit
- Entscheidung in fachlichen, personellen, finanzwirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten
- Angelegenheiten der Stadtentwicklung, insbesondere
- fachliche Leitung sowie organisatorische Steuerung der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung
- Mitwirkung bei Themen der Stadtentwicklung, z.B. strategische Stadtentwicklung, Städtebau, Stadterneuerung, Baulandentwicklung, Gewerbeflächenkonzeption - städtebauliche Planung, d.h.
- Planungsziele, -richtlinien und -methoden festlegen
- Erarbeitung planungsrechtlicher Stellungnahmen und Beurteilungen zu Vorhaben im Stadtgebiet
- Beteiligung bei der überörtlichen Planung
Unsere Einstellungsvoraussetzungen
- einen für die Wahrnehmung des Aufgabengebietes qualifizierenden Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss in der Fachrichtung Stadtplanung, Architektur, Urbanistik, Stadt- und Regionalplanung oder Raumplanung oder adäquat
- mehrjährige Berufserfahrung in der Stadtentwicklung bzw. vergleichbare berufliche Erfahrung
- Führungserfahrung wünschenswert
- Kenntnisse der einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen
- PC-Kenntnisse im Umgang mit Planungs-, Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationssoftware
- Führerschein Klasse B und Fahrpraxis
- Führungs- und Organisationskompetenz, strategisch-konzeptionelle Fähigkeiten, verantwortungsvolle und ergebnisorientierte Arbeitsweise
Wir bieten
- ein vielfältiges und anspruchsvolles Aufgabenspektrum
- eine unbefristete Vollzeitstelle; die Beantragung von Teilzeitmodellen ist grundsätzlich, jedoch mit einem Umfang von mindestens 35 Wochenstunden, möglich
- tarifgerechte Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 TVöD
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
- Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- jährliche Sonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung (LOB) nach § 18 TVöD-VKA
- eine betriebliche Zusatzversorgung