Die Architektenkammer Sachsen und die Ingenieurkammer Sachsen nehmen im öffentlich-rechtlichen Auftrag auf der Grundlage des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurkammergesetzes die Interessen beider Berufsstände war. Dazu gehören die Förderung des Sachverständigenwesens sowie das Recht und die Verpflichtung, Ingenieursachverständige und Sachverständige für das Bauwesen vorzuschlagen.
Mit dem neuen Sächsischen Architektengesetz (SächsArchG) vom 2. April 2014, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurde der Architektenkammer Sachsen das Recht zugesprochen Sachverständige für das Bauwesen öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Diese Regelung trat zum 1. November 2014 in Kraft.
Jährlich geben die Sächsischen Industrie- und Handelskammern, die Sächsischen Handwerkskammern gemeinsam mit der Architektenkammer Sachsen und der Ingenieurkammer Sachsen ein Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Freistaat Sachsen als A5 Broschüre heraus. Diese kann über die Geschäftsstelle Dresden und die Kammerbüros in Chemnitz und Leipzig zum Preis von 10 EUR zzgl. der Versandkosten von 3 EUR bezogen werden.
Online finden Sie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in dem bundesweiten Sachverständigenverzeichnis, das Angaben zu 8558 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen enthält.