20.10.2023

Basiswissen zur Bauleitung Teil 4: Einsatz der VOB Teil B und C während der Bauleitungsphase, Umgang mit Maßtoleranzen (DIN 18202)

Freitag, 20.10.2023, 9:00–16:30 Uhr



+++ Das Seminar findet in Leipzig statt. Der genaue Veranstaltungsort steht noch nicht final fest und wird noch bekanntgegeben. +++


Die Seminarreihe zur Bauleitung schließt ab mit zwei Spezialthemen aus dem Baustellenalltag.

Der Einsatz der VOB Teil B (das juristische Projektmanagement) in Endverbraucherverträgen ist umstritten. Generell steht der Architekt vor der Frage, welche Alternativen er diesen Bauherren anbieten kann bzw. muss. Klar ist, dass der Architekt keinen „Vertragstext“ für die Verträge zwischen Bauherren und Handwerkern schreiben sollte. Die Lebenswirklichkeit sieht jedoch anders aus. Nicht nur, weil man seine Auftraggeber nicht „vor den Kopf“ stoßen will.

Die VOB/B ist durch das seit 2018 in Kraft getretene „Bauvertragsrecht“ des BGB „unter Druck“ geraten. Der Referent wird die aktuellen Trends und Steuerungsmöglichkeiten in Bauverträgen aufzeigen und Handlungsempfehlungen zur Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B vorstellen.

Das zweite Thema, die Anwendung der Bau-Toleranz-Norm DIN 18202 während und nach der Bauphase, ist ein ebenfalls heiß diskutiertes Thema während der Bauphase. Häufig werden notwendige Ausführungstoleranzen in der Planung nicht berücksichtigt, damit dem Bauherrn „schicke Architektur“ geboten wird. Das führt im weiteren Bauablauf ggf. zu erheblichen Mehrkosten, für die der Planer regelmäßig verantwortlich gemacht wird. Klar ist, dass die DIN 18202 anerkannte Regel der Technik ist und somit innerhalb der Planung und Ausführung zwingend als Mindeststandard anzuwenden ist. Der Referent wird die Sinnhaftigkeit der Norm hinterfragen und die Teilnehmer auf Tipps und Tricks bei der Anwendung hinweisen.


Modul 11: Anwendung der VOB/B+C während der Bauleitung
• Einsatz der VOB/B beim Endverbrauchervertrag – ist das nach der aktuellen Rechtsprechung noch möglich?
Welche Alternativen hat der Architekt?
• VOB/B als allgemeine Geschäftsbedingung – was bedeutet das?
• VOB/C als anerkannte Regel der Technik – was bedeutet das?
• Die Systematik der Gewerkenormen von Teil C im Überblick
• Sind Änderung einzelner Vereinbarungen aus dem Teil C möglich – beispielsweise im Kapitel „Abrechnung“?
Wenn ja – wie ändert man rechtssicher?
• Was regelt die „Baustelleneinrichtungs-Norm“ DIN 18299
• Geänderte und zusätzliche Leistungen – Besonderheiten von § 2
• Stundenlohnarbeiten – eine lohnende Abrechungsart für den Unternehmer? Besonderes Risiko für den Architekten?
• Schutz der eigenen Leistung
• Nachunternehmereinsatz
• Begehungen
• Abhilfeverlangen und Verzugsmitteilung wegen Terminverschiebungen
• Behinderung wegen fehlender Baufreiheit oder fehlender Pläne
• Kündigung durch AG oder AN
• Vertragsstrafenregelung
• Abnahme und Verjährung
• Abrechnung und Zahlung
• Streitigkeiten

Modul 12: Umgang mit Maßtoleranzen auf der Baustelle
• Ist die DIN 18202 ff (Maßtoleranzen) für die Planung geeignet?
• Welche besonderen Gegebenheiten sind grundsätzlich bei der Planung zu bedenken?
• Was muss bei den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich Maßtoleranzen berücksichtigt werden?
• Gibt es weitergehende Vorgaben? Wären weitergehende Vorgaben als DIN 18202 sinnvoll?
• Wer regelt Maßtoleranzen auf der Baustelle?
• Begriffe, Grundsätze und Anwendung der DIN 18202
• Hat der Unternehmer bezüglich Maßtoleranzen eine besondere Prüfpflicht?
• Wenn das Leistungsverzeichnis keine Angaben über einzuhaltende Toleranzen vorgibt, was gilt dann?
• Sind Toleranzanforderungen über die jeweilige ATV der VOB/C hinaus zulässig?
• Bauen mit „Null-Toleranzen“ geht das?
• Wann, auf welche Weise, von wem und wo wird gemessen?
• Definition Mangelbegriff
• Maßtoleranz als vertragliche Zusicherung
• Beurteilungen von Maßabweichungen als optischer Mangel
• Minderungsberechnung wegen nicht eingehaltener vertraglicher Toleranzvorgaben
• Der Rohbauunternehmer schöpft die vertraglich zulässigen Maßtoleranzen aus.
• Dies führt beim Estrichleger zu Mehrkosten. Wer zahlt diese Mehrkosten?
• Umgang mit Maßtoleranzen innerhalb der Gewährleistungszeit? Hat der Bauherr ein Recht auf Mangelbeseitigung
innerhalb dieser Zeit?
• Die Maßtoleranz erfordert den Rückbau der Leistung. Kann man solche Maßnahmen vom Auftragnehmer
verlangen und durchsetzen?

Ein umfassendes Skript wird zur Verfügung gestellt.




Referenten:
Dipl.-Ing. J. Steineke BDB, Berlin

Kooperation:
mit der Architektenkammer Sachsen-Anhalt

Ort:
Leipzig

Gebühr:
€ 120,00 Mitglied AKS, IKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in
€ 120,00 Mitarbeiter:in öffentlicher Dienst
€ 120,00 Absolvent:in
€ 30,00 Juniormitglied AKS
€ 60,00 ermäßigte/r Architekt:in, Ingenieur:in, Student:in, Rentner:in
€ 240,00 Gast



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