Ab dem 1.1.2021 ist für eine Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen durch das BAFA sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Das gilt für die Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt: