Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohn- und Nichtwohngebäude

Ab dem 1.1.2021 ist für eine Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen durch das BAFA sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Das gilt für die Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude.

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Eintragung in die Experten-Listen
 

Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)