Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Sächsischen Ingenieur- und Architektenrechts am 01.03.2017 wurde nunmehr auch die erforderliche Satzungsermächtigung in § 88 Absatz 6 Sächsische Bauordnung für die Eintragung der qualifizierten Brandschutzplaner eingefügt. Die Vertreterversammlung der AKS hat in ihrer Sitzung am 28.04.2017 die Verfahrens- und Prüfungsordnung (VPO-qBSP-AKS) beschlossen. Die Genehmigung durch das SMI erfolgte mit Bescheid vom 5. Mai 2017 und tritt nach ihrer Veröffentlichung im DAB 6/2017 in Kraft.
22. August 2023
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