Das Recht der Architekt/-innen und Ingenieur/-innen – vor allem das Honorarrecht – bleibt in Bewegung. Die neue HOAI ist seit 2021 in Kraft. Viele Bauvorhaben werden aber noch mit Planerverträgen abgewickelt, die unter der alten HOAI 2013 geschlossen worden sind. Spätestens seit dem Urteil des BGH vom 2.6.2022 (VII ZR 174/19) ist die Unterscheidung zwischen HOAI 2013 und HOAI 2021 wichtiger als angenommen.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden die Grundlagen der HOAI 2021 im Unterschied ..
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