28.07.2023

HOAI – wer sich auskennt, hat Recht!

Wussten Sie, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) seit mehr als vier Jahren den Vertrag der Architekten und Ingenieure

unter dem Architekten-/ Ingenieurvertragsrecht regelt? Mit den darin festgehaltenen Gesetzen sind wichtige Punkte

klargestellt, wie zum Beispiel der Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn der Bauherr Planungsänderungen anordnet

oder was der Architekt oder Ingenieur vor Vertragsabschluss leisten muss.

Email-Kontakt: judith©hej.build

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