Wussten Sie, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) seit mehr als vier Jahren den Vertrag der Architekten und Ingenieure
unter dem Architekten-/ Ingenieurvertragsrecht regelt? Mit den darin festgehaltenen Gesetzen sind wichtige Punkte
klargestellt, wie zum Beispiel der Anspruch auf zusätzliche Vergütung, wenn der Bauherr Planungsänderungen anordnet
oder was der Architekt oder Ingenieur vor Vertragsabschluss leisten muss.
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