Mit Inbetriebnahme von privaten, nicht-öffentlichen Tiefgaragen kommt es aktuell aufgrund von Planungsmängel und Nutzungseinschränkungen immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Ursache sind neben echten Planungs- oder Baumängeln insbesondere unzureichende Absprachen und vertragliche Regelungen, inwieweit die Nutzbarkeit, insbesondere für zunehmend große Fahrzeuge (SUV), gegeben bzw. limitiert ist. Die Problematik erfasst auch die Ausstattungen zur E-Mobilität.
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