(Bau-)Zeit ist Geld! Kaum ein Bauvorhaben wird pünktlich beendet. Kommt die Störung aus dem Bereich des AG, sind je nach Fallgestaltung Mehrvergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche möglich, ebenfalls eine etwaige Bauzeitverlängerung und der Entfall von Vertragsstrafenvereinbarungen. Systematisch wird das notwendige Wissen vermittelt von der ersten Bauablaufstörung über die baubegleitende Dokumentation bis zur gerichtsfesten Aufbereitung und Durchsetzung der Nachtragsforderung.
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