Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Hierbei sollte das Niveau des früheren Effizienzhausstandards 55 als öffentlich-rechtliches Anforderungsniveau etabliert werden.
Zwar wurden die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf um rund 25 % verschärft, jedoch nicht die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz einem „echten“ Effizienzhausstandard entsprechend angepasst.
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