30.03.2023

Verbraucherschutz im Architektenvertrag

Beim Abschluss von Architektenverträgen mit Verbrauchern greifen vielfältige rechtliche Anforderungen des Verbraucherschutzes. Werden diese vom Architekten nicht beachtet, drohen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Nachteile bis hin zum Vertragswiderruf und vollständigen Honorarverlust.

- Informations- und Belehrungspflichten

- Widerrufsrecht

- Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht

- Fiktive Abnahme

- Verbraucherschutz durch AGB-Kontrolle

- Besicherung des Honoraranspruches

Email-Kontakt: saskia.esser©aia.de

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