Ziel des Seminares ist, dass die Auftragnehmer von Bauverträgen ihrerseits rechtssichere, die Risiken ihres Vertrages mit dem Auftraggeber absichernde Nachunternehmerverträge schließen, die der aktuellen Rechtsprechung und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wobei Spielräume optimal genutzt werden sollen. Daneben werden auch die Besonderheiten bei Lieferantenverträgen, gerade in Bezug auf Lieferschwierigkeiten und „Force-Majeure“-Klauseln beleuchtet.
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