22.09.2023

ABGESAGT: Bauvertragsrecht aus Sicht des Architekten – ein Praxisreport

Freitag, 22.09.2023, 9:00–16:30 Uhr



Planer sollen den Bauvertrag zwischen Bauherrn und Handwerker in technischen Dingen mitgestalten. Allerdings ausschließlich in technischen Dingen! Rechtliche oder kaufmännische Ausgestaltung der Verträge ist dem Juristen vorbehalten. Absolut richtig, … aber die Lebenswirklichkeit sieht immer wieder anders aus. Bei großen Bauverträgen bringt der Bauherr regelmäßig seine juristische Beratung mit. Bei kleinen bis mittleren Bauvorhaben erhofft sich der Bauherr vom Planer in der Ausgestaltung der Bauverträge Unterstützung. Doch wie weit kann diese Unterstützung gehen, ohne dass der Planer in eine Haftungsfalle gerät? Welches Bauvertragswissen ist auf Seiten des Planers notwendig, um den Bauherrn so beraten zu können, damit dieser sich ausreichend unterstützt fühlt?
Darüber hinaus gilt seit dem 2018 das neue Bauvertragsrecht inkl. Architekten- und Ingenieurrecht. Grundkenntnisse zu diesem Gesetzt sollten jedem Bauschaffenden bekannt sein, da es sich hierbei um das Basisrecht für alle Bau- und Planerverträge handelt.
Das Seminar ist für Teilnehmer empfehlenswert, die sich mit diesem Thema noch nicht auseinandergesetzt haben. Es wird der grundsätzliche Einsatz und viele Interessante Regelungen aus dem Gesetz vorgestellt
Im Seminar werden praktische Sachverhalte aus dem Bauvertragsrecht aufgezeigt, damit sowohl Bauverträge aber auch Planerverträge klar und rechtssicherer vereinbart werden können.

Grundlegende Fragestellungen Rund um Bauverträge
• Wer liefert grundsätzlich den Bauvertrag zwischen AG und Handwerker?
• Was ist das Basis-, Spezial- und Individualrecht bei Bauverträgen?
• Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und wie wirken sie im Bauvertragsrecht?
• Was sind Individualvereinbarungen? Wie und wo wird individuell verhandelt?
• Sind Vertragsmuster für Bauverträge eine Alternative zur individuellen Beratung durch Juristen?
• Taugt die VOB/B oder andere käufliche Bauvertragsmuster als Ersatz für „Juristen-Bauverträge“?

Besondere Regelungen und Definitionen zu den Themen …
• Geändert, zusätzliche und neue Leistungen durch Anordnung des Bauherrn
• Bedenkenanmeldungen, Behinderungsschreiben und sonstigen Hinweispflichten des Handwerkers
• Umgang mit „geteilter“ Planmanagement- und Mangelmanagementsoftware im Bauvertrag
• Terminsteuerung und -ausgestaltung durch den Handwerker
• Bemusterungsprozesse und Gleichwertigkeitsnachweise durch den Handwerker
• Koordinierungs- und anderen Mitwirkungspflichten des Handwerkers
• Inbetriebnahme-, Abnahme- und Übergabeprozesse
• Zusammenstellung von Dokumentationsunterlagen durch Handwerker und Planer
• Mangelbeseitigungsprozesse und Projektende
• Rechnungslegung und Gestellung von Sicherheitsleistungen
• Sonderkündigungsmöglichkeiten beider Vertragspartner

Hinweise zu Planerverträgen
• Sind die Grundleistungsbilder innerhalb der Leistungsphasen der HOAI ein guter Grundstock für Planerverträge?
• Wie gelingt die Individualisierung des eigenen Planervertrages? Ist Individualisierung sinnvoll?
• Praktisches Beispiel für eine detaillierte Individualisierung




Referenten:
Dipl.-Ing. J. Steineke BDB, Berlin

Ort:
Haus der Architekten, Goetheallee 37, 01309 Dresden

Gebühr:
€ 120,00 Mitglied AKS, IKS, andere Länderkammer bzw. deren Mitarbeiter:in
€ 120,00 Mitarbeiter:in öffentlicher Dienst
€ 120,00 Absolvent:in
€ 30,00 Juniormitglied AKS
€ 60,00 ermäßigte/r Architekt:in, Ingenieur:in, Student:in, Rentner:in
€ 240,00 Gast