Mit der Wahl haben Sie wieder die Möglichkeit, mittels eines demokratischen Verfahrens das höchste Gremium der Selbstverwaltung Ihrer Versorgungseinrichtung mitzubestimmen. Grundlage dafür bildet die Wahlordnung.
Durch Ausübung Ihres Stimmrechts können Sie an den Entscheidungsprozessen in den Gremien mitwirken.
Auch im Interesse Ihrer eigenen Versorgungsanwartschaften bitten wir Sie, sich an der Wahl zu beteiligen.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich als Kandidat/Kandidatin aufstellen zu lassen.
Die Vertreterversammlung entscheidet unter anderem über Satzungsänderungen, trifft Entscheidungen zu Beiträgen und Leistungen des Versorgungswerks. Sie stellt den Jahresabschluss fest und wählt den Verwaltungsausschuss.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens einer/einem Wahlberechtigten unterstützt werden. Die Kandidaten haben die Möglichkeit, sich mit einer Kurz-Vita, einem Foto sowie mit den eigenen Wahlzielen bei den Wählern vorzustellen.
Reichen Sie bis zum 04.05.2021 Ihre Wahlvorschläge schriftlich ein. Das entsprechende Formular steht zum Download bereit.
Die Vertreterversammlung setzt sich zusammen aus den gewählten Mitgliedern der vier beteiligten Architektenkammern. Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich wie folgt:
1. 1 Mitglied pro volle 300 Teilnehmer je Kammer und
2. 1 Mitglied pro Kammer unabhängig von der Teilnehmerzahl am Versorgungswerk.
Die Teilnehmer des Versorgungswerks wählen durch Ausübung ihres Stimmrechts per Brief- oder Online-Wahl die Vertreterversammlung des Versorgungswerks. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt dabei über maximal die Anzahl von Stimmen, wie Mitglieder für den Zuständigkeitsbereich seiner Kammer zu wählen sind.
Das entspricht
für Sachsen: 9 Stimmen (= zu wählende Mitglieder)
für Thüringen: 5 Stimmen (= zu wählende Mitglieder)
für Sachsen-Anhalt: 3 Stimmen (= zu wählende Mitglieder)
für Mecklenburg-Vorpommern: 2 Stimmen (= zu wählende Mitglieder)
Es wird nach dem Höchstzahlverfahren gewählt.
Für je 2 gewählte Mitglieder pro Kammer soll ein Nachfolgemitglied gewählt werden.
Als Vertreter kann vorgeschlagen werden, wer
1. im Wählverzeichnis eingetragen ist,
2. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
3. am 1. Tag des Wahljahres Teilnehmer am Versorgungswerk ist.
Alle Wahlberechtigten bekommen den Wahlvorschlag mit der Post zugesandt. Gleichzeitig können Sie auch hier das Formular herunterladen und an uns senden.
Der Wahlvorschlag muss die Unterschrift mindestens eines wahlberechtigten Teilnehmers am Versorgungswerk enthalten, bei dem es sich nicht um den Kandidaten selbst handelt, der die Kandidatur unterstützt. Dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Erklärung des Bewerbers mit seiner Unterschrift beizufügen, aus der sich ergibt, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt und dass ihm die Umstände, die eine Wählbarkeit ausschließen, nicht bekannt sind. Bei der Unterschrift ist eine Vertretung ausgeschlossen.
Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 04.05.2021, 17:00 Uhr schriftlich, per Telefax oder als pdf-Datei per E-Mail in der Geschäftsstelle des Versorgungswerks eingegangen sein.
Auslegen der Wählerverzeichnisse in den Architektenkammern und beim Versorgungswerk | 19.03. – 15.04.2021 |
Einreichen der Wahlvorschläge | bis 04.05.2021 |
Versand der Wahlunterlagen an jeden Teilnehmer | bis 01.07.2021 |
Wahlzeit | 01.07. – 21.07.2021 |
Auszählen der Stimmen | ab 22.07.2021 |
Benachrichtigung der gewählten Kandidaten | ab 26.07.2021 |
Bekanntgabe des Wahlergebnisses im DAB | 01.09.2021 |
Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung mit Wahl des Verwaltungsausschusses | 15.09.2021 |
neue Wahlperiode | 01.11.2021 – 31.10.2026 |
Nach Einreichung der Wahlvorschläge werden die Kandidaten für die jeweiligen Kammern in den Wahlvorschlag aufgenommen. Der Wahlvorstand prüft, dass kein Ausschlussgrund der Wählbarkeit vorliegt und danach werden die Namen der aufgestellten Kandidaten auf die der jeweiligen Architektenkammer zugeordneten Stimmzettel des Versorgungswerkes gesetzt. Jeder Wahlberechtigte hat soviel Stimmen (Kreuze), wie in seinem Kammerbereich Vertreter gewählt werden.
Der Verwaltungsausschuss hat am 11.11.2020 beschlossen, dass die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes 2021 als kombinierte Brief-Online-Wahl durchgeführt wird.
Die für die Briefwahl und auch für die Online-Wahl erforderlichen Daten werden den wahlberechtigten Teilnehmern postalisch übermittelt. Dabei wird der Ablauf beider Wahlmöglichkeiten genau erklärt.
Jeder Teilnehmer darf seine Stimme nur einmal und persönlich abgeben, entweder online oder per Brief. Bei mehrfach abgegebener Stimme (Brief und online) zählt nur die elektronische Stimmabgabe. Das Ergebnis der elektronischen Wahl wird durch die Auszählung der schriftlich abgegebenen Stimmen ergänzt. Die Stimmen können bis zum 21.07.2021, 17:00 Uhr abgegeben werden. Danach werden die Stimmen ausgezählt und der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis fest.
Die Wahlen werden von einem Wahlvorstand organisiert und geleitet, der aus vier Mitgliedern besteht.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Beratung am 27.01.2021 wie folgt gewählt:
Vorsitz: Herr Michael Hardt (Architekt)
Stellvertretung: Herr Dirk Seelemann (Architekt)
juristischer Berater: Herr Dr. Richard Althoff (Rechtsanwalt)
Vertreter der Geschäftsstelle: Herr Olaf Wallat (Geschäftsführer)