Aufgaben

Das Versorgungswerk gewährt seinen Teilnehmern

  • Altersrente
  • Rente wegen Berufsunfähigkeit und
  • Hinterbliebenenrenten für deren Angehörige, in die auch eingetragene Lebenspartner mit einbezogen sind

Der Vorsorgeschutz beginnt schon ab der Zahlung des ersten Beitrages. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist automatisch mitversichert, es werden keine zusätzlichen Beiträge erhoben und bei Eintritt in das Versorgungswerk ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.