Bezeichnung und Anschrift der Datenverarbeitenden Stelle:

Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen  
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon:  0351 31824-0
Telefax:  0351 31824-20
E-mail:   versorgungswerk@vwaks.de
Internet:  www.vwaks.de
 

Vorsitz, Geschäftsführung:

Vorsitzende des Verwaltungsausschusses:
Dipl.-Ing. Ines Senftleben, Architektin für Stadtplanung

Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsausschusses:
Dipl.-Ing. Detlef Münnich, Architekt

Geschäftsführer des Versorgungswerks:
Dipl.-Kfm. Olaf Wallat
 

Aufsichtsbehörden:

Rechtsaufsicht:
Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR)

Versicherungsaufsicht:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
 

Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung:

Das Versorgungswerk erbringt Leistungen der Alters-,  Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Die zweckgebundene Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und gegebenenfalls Übermittlung personenbezogener Daten ist zur Erfüllung dieser Aufgaben gemäß Sächsischem Architektengesetz sowie Satzung erforderlich.
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung sowie Übermittlung von Personaldaten erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen.
 

Beschreibung der betroffenen Personengruppen:

  • personenbezogene Daten von Teilnehmern:  
    z. B. Identitäts- und Adressdaten, Kontodaten, Einkommensdaten, Versicherungsverlaufsdaten, Zahlungsdaten, Gesundheitsdaten, Daten zur IT- Kommunikation
     
  • personenbezogene Daten von Mitarbeitern:
    z. B. Identitäts- und Adressdaten, Kontodaten, Vertragsdaten, Einkommensdaten, Gesundheitsdaten
     
  • Daten von Geschäftspartnern sowie Mietern im Bereich der Kapitalanlage:
    z. B. Identitäts- und Adressdaten, Kontodaten, Vertragsdaten, Daten zur IT-Kommunikation
     
  • Daten von Dienstleistern, Geschäftspartnern und Lieferanten:
    z. B. Identitäts- und Adressdaten, Kontodaten, Vertragsdaten, Daten zur IT-Kommunikation
     

Empfänger, denen die Daten im konkreten Einzelfall mitgeteilt werden können:

  • öffentliche Stellen bei Vorliegen entsprechender gesetzlicher Vorschriften
  • externe Stellen soweit sie an der Erfüllung der oben genannten Aufgaben beteiligt sind
  • interne Stellen, soweit sie berechtigt und an der Ausführung der Geschäftsprozesse beteiligt sind
     

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

Eine Datenübermittlung an Drittstaaten außerhalb der EU bzw. des EWR ist nicht geplant.
 

Regelfristen für die Löschung der Daten:

Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Aufbewahrungsfristen werden eingehalten. Die Möglichkeit der Löschung besteht nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen.