Der Sächsische Landtag beschloss am 27. Oktober 2017 das Dritte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Es trat am 25. November 2017 in Kraft.
Die Kernpunkte der Änderungen sind:
Drittes Gesetz zur Änderung der SächsBO (PDF)
Der Sächsische Landtag beschloss am 16. Dezember 2015 das Zweite Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Es trat am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Architektenkammer Sachsen hatte die Gelegenheit, nur sehr kurzfristig, aber dafür in einer sehr intensiven und kritischen Auseinandersetzung, zu den Änderungen im Referentenentwurf im August 2015 Stellung zu nehmen.
Dr. Ullrich Kremtz, Vorsitzender Ausschuss Bau- und Berufsrecht
Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen zu den Themen:
Zur Sächsischen Bauordnung
Zur Stellungnahme der Architektenkammer Sachsen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Neue Fassung der Hinweise zum Ablauf der Übergangsfrist des § 90 Absatz 3 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 2. Mai 2017
Die Akademie der Architektenkammer Sachsen informiert in ihren Veranstaltungen u. a. auch zur Sächsischen Bauordnung >>> Aktuelles Programm
Sächsisches Architektengesetz (SächsArchG) vom 28. Juni 2002 (§§ 13, 14, 15)
Geschäftsstelle Dresden
Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
marion.clasen©aksachsen.org
Vorsitzender
Kremtz, Ullrich, Dr.-Ing., Freier Architekt, Dresden
Mitglieder
Grombach, Silke, Dipl.-Ing. (FH), Architektin, Pirna
Hase, Bernhard, Dipl.-Ing. (FH), Freier Garten- und Landschaftsarchitekt, Dresden
Rühl, Nicole, Dipl.-Ing., Architektin, Leipzig
Wohlfarth, Andreas, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Kreischa OT Kleba