Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe

Workshop Wettbewerb und Vergabe 2022 am 30. September im Haus der Architekten – Ein Rückblick

Text: Dr. Andreas Kriege-Steffen

Nach zwei Jahren coronabedingter Pause konnte am 30. September im Haus der Architekten der »Workshop Wettbewerb und Vergabe« stattfinden. Das gut sechsstündige Programm mit Vorträgen zu aktuellen Wettbewerbs- und Vergabeverfahren sowie themenbezogenen Workshops war vom Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Sachsen organisiert worden. Es fand ein reger Austausch der fast 50 Teilnehmer:innen aus den unterschiedlichsten beruflichen Bereichen mit Bezug zu den Vergabethemen statt.
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Kontakt

Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. (FH) MBA Architektin
Annett Markewitz
Referentin Wettbewerb und Vergabe
Tel.: +49 351 31746-0
Fax: +49 351 31746-30
annett.markewitz©aksachsen.org

Aufgaben und Ziele

Laut § 14 Abs. 1 im Sächsischen Architektengesetz ist es eine Aufgabe der Architektenkammer Sachsen, Wettbewerbe zu fördern und bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken. Der Ausschuss Wettbewerb und Vergabe hat hier umfangreiche Informationen dazu zusammengetragen.

Architektenwettbewerbe gehören zum Wesenskern des Berufsstandes und sind ein hervorragendes Instrument der öffentlichen Vermittlung von Architektur und Baukultur.


Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer

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Vergabe von Architektenleistungen

Leitfaden zur neuen Vergabeverordnung (VgV), Auflage 2022

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Vergabe von Planungsleistungen unter dem VGV-Schwellenwert

Praxisleitfaden zur Umsetzung des Leistungswettbewerbs

Praxisleitfaden (PDF)


Sieben Argumente für einen Architektenwettbewerb nach RPW 2013


Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013

 

Hinweise und Empfehlungen

Bei der Durchführung von Wettbewerben nach RPW werden häufig Fragen aufgeworfen, z. B. über geeignete Verfahrensarten, Zulassungsbedingungen der Teilnehmer, Vergütung von Preisrichtern usw.
Der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Sachsen hat die häufigsten Fragen gesammelt und erläuternde Hinweise und Empfehlungen dazu verfasst.  Diese Hinweise sind nicht abschließend oder erschöpfend, sondern werden bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert. Entsprechende Vorschläge von Auslobervertretern oder anderen Wettbewerbs- und Vergabebeteiligten werden vom Ausschuss gerne entgegengenommen.


Weitere Informationen