Richtlinien für Planungswettbewerb RPW 2008 mit Hinweisen des Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe

RPW, Fassung vom 12. September 2008
Hinweise Stand Oktober 2012

Vorbemerkung

Das Bundesbauministerium (BMVBS) hat die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens - GRW 1995 (in der novellierten Fassung von 2003) - in Abstimmung mit den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und der BAK überarbeitet und verschlankt.
Ziel ist, mit einfacheren und kostengünstigeren Wettbewerbsverfahren mehr öffentliche Auslober, insbesondere auch Kommunen, aber auch private Auslober für die Durchführung von Wettbewerben zu gewinnen.

Als Ergebnis wurden die Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 - per Erlass mit Wirkung vom 1. Januar 2009 für Bundesbauten verbindlich eingeführt. Im Bundesland Sachsen gab es eine Einführung mit Erlass vom 03.02.2009.

Im Folgenden wurden die Paragrafen der RPW 2008 mit Hinweisen der Mitglieder des ausschusses für Wettbewerb und Vergabe der Architektenkammer Sachsen ergänzt und erweitert. Diese Hinweise und Anmerkungen beruhen auf langjährigen Erfahrungen der Mitglieder des Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe in der Praxis der Betreuung von Wettbewerbsverfahren.

Über die einzelnen Paragraphen der RPW gelangen Sie zu den Hinweisen des  Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe.

Inhalt

§ 1 Grundsätze

§ 2 Wettbewerbsbeteiligte

§ 3 Wettbewerbsarten/-verfahren

§ 4 Wettbewerbsteilnahme

§ 5 Wettbewerbsdurchführung

§ 6 Preisgericht

§ 7 Prämierung

§ 8 Abschluss des Wettbewerbs

§ 9 Besondere Bestimmungen für öffentliche Auslober