Bekanntmachung (Ausschreibung)
Wettbewerbe werden öffentlich ausgeschrieben. Öffentliche Auftraggeber müssen Wettbewerbe, die über der Honorarschwelle (z.Zt. 193.000 Euro nach Verordnung (EG) vom 30.12.2009) liegen, im EU Amtsblatt bekannt machen.
Bei nicht offenen Wettbewerben wählen die Auslober die Teilnehmer anhand eindeutiger, nicht diskrimierender und in der Regel aufgabenbezogener qualitativer Kriterien aus. Dabei können formalisierte Bewerbungsverfahren und Formblätter zur Anwendung kommen. Private Auslober können Teilnehmer auch (ohne Veröffentlichung) direkt oder durch Los bestimmen.
Wettbewerbsart / Verfahrensart
In Abhängigkeit von der Aufgabenstellung erfolgt die Festlegung, ob es sich
Der Zulassungsbereich für öffentliche Auftraggeber umfaßt die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen.
Private Auslober können einen Zulassungsbereich festlegen. Wettbewerbe öffentlicher Auslober unterhalb der VOF-Schwelle können regional veröffentlicht werden.
Die auf die Durchführung von Wettbewerben anwendbaren Regeln sind den an der Teilnahme am Wettbewerb Interessierten mitzuteilen. Bei Wettbewerben sind die Vorschriften der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden, sofern der Schwellenwert nach § 2 Nr. 5 der Vergabeverordnung erreicht oder überstiegen wird. Hierfür gilt der geschätzte Auftragswert der Dienstleistung, die aus dem Auslobungsverfahren hervorgeht, einschließlich der Wettbewerbsprämien und Zahlungen an Bewerber. Im Anwendungsbereich der VOF können Planungswettbewerbe vor, während oder ohne Verhandlungsverfahren ausgelobt werden.
Bei Wettbewerben im Anwendungsbereich der VOF ist in der Bekanntmachung und in der Auslobung die Stelle anzugeben, an die sich der Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Bestimmungen über Vergabe- und Wettbewerbsverfahren wenden kann.
Die Wettbewerbsordnung 2008 tritt in der Fassung vom 12.09.2008 mit Wirkung vom 01.01.2009 in Kraft.
Anlagen
Anlage I: Liste der notwendigen Angaben in der Auslobung von Wettbewerben, Bekanntmachung von EG-Wettbewerben
Anlage II: Kennzeichnung, Einlieferung und Inhalt der Verfassererklärung
Anlage III: Regelablauf der Vorprüfung
Anlage IV: Regelablauf der Preisgerichtsitzung