Die Architektenkammer Sachsen führt ein Verzeichnis qualifizierter Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer, das auf der Internetseite der AKS öffentlich einsehbar ist und Auslobern auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen sind und die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, können die Aufnahme in dieses Verzeichnis formlos schriftlich beantragen; entsprechende Belege sind vorzulegen.
Über den Listeneintrag entscheidet der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der AKS.
Mitwirkung an RPW-, RAW- oder GRW-Wettbewerben im Anwendungsbereich der VOF/VgV (oberhalb der Schwelle) als Wettbewerbs-/Verfahrensbetreuer (jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)
oder
Mitwirkung an (unterschwellenwertigen) RPW-, RAW- oder GRW-Wettbewerben und an VOF/VgV-Verfahren als Wettbewerbs-/Verfahrensbetreuer (jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)
und
gute Kenntnisse des aktuellen Wettbewerbs- und Vergaberechts, Nachweis z.B. durch entsprechende durch die AKS anerkannte Fortbildungsnachweise (nicht älter als zwei Jahre bei Antragstellung).
Um die Liste aktuell zu halten, ist durch eingetragene Mitglieder folgender Nachweis zu erbringen:
Der Listeneintrag ist zeitlich auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung für die Dauer von drei Jahren kann bei Vorlage der Fortbildungsnachweise formlos beantragt werden.
Der Listeneintrag kann durch den Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der AKS aberkannt werden, wenn die oben genannten Pflichten nicht eingehalten werden.
Für die Prüfung des Antrags auf Listeneintrag ist - unabhängig vom Ergebnis der Prüfung - eine einmalige Gebühr in Höhe von 160 EUR an die AKS zu entrichten. Für die Verlängerung des Listeneintrags wird eine Gebühr von 60 EUR erhoben.
In das Verzeichnis von Wettbewerbsbetreuern werden Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner auf Antrag aufgenommen, die belegen, dass sie die Qualifikationsmerkmale für Wettbewerbsbetreuer erfüllen. Es stellt keine Empfehlung der Architektenkammer Sachsen dar.
Das Verzeichnis wird fortlaufend ergänzt, es ist daher nicht abschließend und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
O. Stolzenberg, Stand Januar 2017
Redaktioneller Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige beier Geschlechter.