Verzeichnis der qualifizierten Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer

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Grundsatz:

Die Architektenkammer Sachsen führt ein Verzeichnis qualifizierter Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer, das auf der Internetseite der AKS öffentlich einsehbar ist und Auslobern auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen sind und die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, können die Aufnahme in dieses Verzeichnis formlos schriftlich beantragen; entsprechende Belege sind vorzulegen.
Über den Listeneintrag entscheidet der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der AKS.

Folgende Qualifikationen sind mindestens nachzuweisen:

Mitwirkung an RPW-, RAW- oder GRW-Wettbewerben im Anwendungsbereich der VOF/VgV (oberhalb der Schwelle) als Wettbewerbs-/Verfahrensbetreuer (jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)

oder

Mitwirkung an (unterschwellenwertigen) RPW-, RAW- oder GRW-Wettbewerben und an VOF/VgV-Verfahren als Wettbewerbs-/Verfahrensbetreuer (jeweils innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung)

und

gute Kenntnisse des aktuellen Wettbewerbs- und Vergaberechts, Nachweis  z.B. durch entsprechende durch die AKS anerkannte Fortbildungsnachweise (nicht älter als zwei Jahre bei Antragstellung).

Pflichten der gelisteten Personen:

  • Personen, die in der Liste geführt werden, haben wegen des ihnen übertragenen Vertrauens eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der geltenden Wettbewerbs- und Vergaberegeln.
  • Sie verpflichten sich, die Grundsätze von Vergabegerechtigkeit, Verfahrenstransparenz und Urheberrechtsschutz als gemeinsame Vertrauensgrundlage eines Leistungswettstreits zu respektieren und zu schützen und keine Verfahrensbetreuungen zu übernehmen, die diesen Grundsätzen widersprechen.
  • Sie berichten dem Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe über durchgeführte und bei der AKS registrierte Wettbewerbe (Formblatt der AKS) und beteiligen sich am allgemeinen Informationsaustausch zur Entwicklung des Wettbewerbs- und Vergabewesens.

Zeitliche Befristung

Um die Liste aktuell zu halten, ist durch eingetragene Mitglieder folgender Nachweis zu erbringen:

  • regelmäßige Teilnahme an durch die AKS anerkannten Fortbildungen zum Thema Wettbewerb und Vergabe (min. alle 2 Jahre)

Der Listeneintrag ist zeitlich auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung für die Dauer von drei Jahren kann bei Vorlage der Fortbildungsnachweise formlos beantragt werden.

Der Listeneintrag kann durch den Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der AKS aberkannt werden, wenn die oben genannten Pflichten nicht eingehalten werden.

Gebühren

Für die Prüfung des Antrags auf Listeneintrag ist - unabhängig vom Ergebnis der Prüfung - eine einmalige Gebühr in Höhe von 160 EUR an die AKS zu entrichten.  Für die Verlängerung des Listeneintrags wird eine Gebühr von 60 EUR erhoben.

Hinweis für Auslober:

In das Verzeichnis von Wettbewerbsbetreuern werden Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner auf Antrag aufgenommen, die belegen, dass sie die Qualifikationsmerkmale für Wettbewerbsbetreuer erfüllen. Es stellt keine Empfehlung der Architektenkammer Sachsen dar.

Das Verzeichnis wird fortlaufend ergänzt, es ist daher nicht abschließend und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

O. Stolzenberg, Stand Januar 2017

Redaktioneller Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige beier Geschlechter.