Am 29. November nutzten rund 70 Architekten und Ingenieure sowie Vertreter auslobender Vergabestellen die Gelegenheit, im Haus der Architekten in Dresden in den offenen Dialog zu treten. Nach Impulsvorträgen zu den Möglichkeiten und Grenzen der Präqualifizierung von Planungsbüros, zu Preiskriterien bei der Vergabe, guten Gründen für einen Wettbewerb nach RPW sowie zur Bürgerbeteiligung in Planungsprozessen wurden im zweiten Teil des Workshops die einzelnen Themen in Arbeitsgruppen vertieft.
Präqualifizierung von Planungsbüros
Planungsbüros, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen in jedem Vergabeverfahren ihre Eignung als Bieter nachweisen. Unter Präqualifizierung ist eine vorwettbewerbliche und auftragsunabhängige Eignungsprüfung zu verstehen, welche die Vorlage von Einzelnachweisen gegenüber verschiedenen Auftraggebern, die die Präqualifikation anerkennen, überflüssig macht. Für die öffentlichen Auftraggeber gilt dann die Eignungsvermutung. Das heißt, die Vergabestelle darf nur in besonderen Ausnahmefällen die Eignung anzweifeln und eine Nachweisführung verlangen.
Preiskriterien bei der Vergabe
Architekten- und Ingenieurleistungen werden gemäß § 76 Abs. 1 VgV im Leistungswettbewerb vergeben. Ein reiner Preiswettbewerb ist danach ausgeschlossen. Empfehlungen in Bezug auf die Preiskriterien bei der Vergabe sind demnach: Honorarparameter (Gewichtung »Preis«) bei Zuschlagskriterien 10 bis 15 Prozent; einfache und nachvollziehbare Berechnungsmethoden; einfache Definition der Grundlagen zur Honorarkalkulation und die Nutzung eines Referenzhonorars und damit keine Bevorzugung des niedrigsten Angebotes.
Gute Gründe für einen Wettbewerb
Es gibt eine ganze Reihe guter Gründe, sich für die Auslobung eines Architektenwettbewerbs zu entscheiden, wenn es darum geht, nicht die erstbeste, sondern die beste Lösung für eine Planungsaufgabe zu finden. Die Grundsätze geregelter Wettbewerbsverfahren sind die Gleichbehandlung aller Teilnehmer, auch im Bewerbungsverfahren, die klare und eindeutige Aufgabenstellung, das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis, das fachlich kompetente Preisgericht, die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge sowie ein ausreichendes Auftragsversprechen.
Partizipation in Wettbewerben
Architektenwettbewerb und Partizipation – ein Widerspruch? Es scheint auf den ersten Blick unmöglich, ein Wettbewerbsverfahren mit den zunehmend geforderten Beteiligungsverfahren in Einklang zu bringen. Sollen Partizipationsmodelle funktionieren, müssen die zentralen Aspekte eines geregelten Wettbewerbs unter Berücksichtigung eindeutiger Spielregeln eingehalten werden: Anonymität, Unabhängigkeit des Preisgerichts, Öffentlichkeit, Bindungswirkung der Preisgerichtsentscheidung.