Der Ehrenausschuss wurde zur Ahndung der Verletzung von Berufspflichten im Jahr 2014 gebildet. Im Jahr 2015 wurde zudem eine Ehrenordnung beschlossen. Nach dem SächsArchG unterliegen alle Mitglieder der Architektenkammer Sachsen besonderen gesetzlichen berufsspezifischen Pflichten. Sie haben ihren Beruf gewissenhaft und unter Beachtung des Rechts auszuüben und alles zu unterlassen, was dem Berufsstand schaden könnte; zudem müssen sie dem ihnen im Zusammenhang mit ihrem Beruf entgegengebrachten Vertrauen entsprechen. Diese allgemeine Wohlverhaltenspflicht wird begleitet von mehreren Berufspflichten, wie z. B. eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten oder sich nicht an wettbewerbswidrigen Verfahren zu beteiligen. Auch außerhalb ihrer Berufsausübung müssen die Mitglieder sich so verhalten, dass das Ansehen des Berufs keinen schweren Schaden nimmt. Schuldhafte Verletzungen dieser Berufspflichten werden in einem förmlichen Ehrenverfahren vor dem Ehrenausschuss geahndet. Antragsberechtigt für die Durchführung eines Ehrenverfahrens sind vor allem die Mitglieder selbst und der Vorstand der Architektenkammer, jedoch können auch Dritte eine Berufspflichtverletzung anzeigen.
In den letzten beiden Jahren wurden u. a. die Voraussetzungen für die Eröffnung und Durchführung des Verfahrens bei Anträgen von nicht Antragsberechtigten in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern als Rechtsaufsicht (seit 2020 Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung) und der Architektenkammer geklärt.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Ausschusses war die Überprüfung und ggf. Ahndung von Berufspflichtverletzungen der Mitglieder, welche sich an Wettbewerben beteiligt haben, deren Verfahrensbedin- gungen allgemein anerkannten Regeln nicht entsprechen. Gegenstand war hierbei vor allem die Teilnahme von Mitgliedern an ungeregelten Wettbewerben und Vergaben. Als weitere Berufspflichtverletzungen wurden u. a. die Vorlage von vermeintlich gefälschten Plänen oder abgesprochene Ausschreibungen mit den Bietern von Bauverträgen angezeigt. Verstöße gegen die Vorhaltung einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung waren bisher noch nicht gegenständlich. Eine Vielzahl möglicher Berufspflichtverletzungen ist zudem Gegenstand von Verfahren bei den Zivil- und Strafgerichten oder dem Eintragungsausschuss der Architektenkammer, ohne dass zwingend ein Ehrenverfahren eingeleitet wird.
Im letzten Jahr wurden nur wenige Anträge an den Ehrenausschuss gestellt, was einerseits mit der erfreulichen Beachtung der Berufspflichten zusammenhängen mag. Andererseits ist die Möglichkeit der Einleitung eines Ehrenverfahrens bei Berufspflichtverletzungen vielleicht noch nicht zureichend bekannt.
Vorsitzender
Roller, Jürgen, Rechtsanwalt, Dresden
Stellv. Vorsitzender
Weidemann, Jan, Rechtsanwalt, Dresden
Beisitzerin Architektur
Grombach, Silke, Architektin, Freiberg
Stellv. Beisitzerin Innenarchitektur
Reinhold, Katrin, Freie Innenarchitektin, Leipzig
Beisitzerin Landschaftsarchitektur
Fischer, Sabine, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Kurort Hartha
Stellv. Beisitzerin Stadtplanung
Kruse, Kersten, Freie Stadtplanerin, Chemnitz