Rechnungsprüfungsausschuss

Die Rechnung der Architektenkammer ist alljährlich zu prüfen. Zu diesem Zweck bildet die Architektenkammer einen Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, zwei Beisitzern und der gleichen Zahl von Stellvertretern für die Beisitzer. Diese werden auf die Dauer von vier Jahren durch die Vertreterversammlung gewählt. Die Mitglieder dieses Ausschusses dürfen nicht der Vertreterversammlung der Architektenkammer angehören.

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter müssen vereidigte Rechnungssachverständige sein oder eine entsprechende Qualifikation vorweisen. Die Beisitzer und deren Vertreter sind Mitglieder der Architektenkammer.

Die Beisitzer müssen die für die sachgerechte Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Mindestkenntnisse wirtschaftlicher, organisatorischer und rechtlicher Art besitzen. Sie müssen die anfallenden Geschäftsvorgänge ohne fremde Hilfe verstehen und sachgerecht beurteilen können.

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Weisungen des Vorstandes oder der Vertreterversammlung nicht gebunden und dürfen wegen ihrer Tätigkeit als Rechnungsprüfer nicht benachteiligt werden.

 

Zusammensetzung in der Legislatur 2022–2026

Kontakt:

Geschäftsstelle Dresden
dresden©aksachsen.org

Vorsitzender
Loroch, Christian, Rechtsanwalt, Dresden

Stellv. Vorsitzende/r
N.N.

Beisitzer:innen
Hasselbach, Jasper,  Architekt, Dresden
Lührs, Edna, Architektin, Dresden

Stellv, Beisitzer:innen
Rossa, Jens, Freier Garten- und Landschaftsarchitekt, Dresden
Zipfel, Stefanie, Architektin, Dresden