Wahlprüfungskommission der Architektenkammer Sachsen

Ziele und Aufgaben 

Der Wahlprüfungskommission obliegt die Überprüfung der Wahlen, sollte gemäß § 47 Wahlordnung der Architektenkammer Sachsen ein Einspruch hinsichtlich der Gültigkeit der Wahlen erfolgen. Die Wahlprüfungskommission hat den Sachverhalt zur Vorbereitung ihrer Entscheidung aufzuklären und ist berechtigt, Auskünfte einzuholen sowie Zeugen und Sachverständige zu vernehmen. Die Wahlprüfungskommission ist an Weisungen nicht gebunden.

§§ 47, 48 Wahlordnung der Architektenkammer Sachsen

 

Zusammensetzung in der Legislatur 2021–2025

Kontakt:

Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
marion.clasen©aksachsen.org

Vorsitzender:
Zloch, Bernd, Rechtsanwalt, Dresden

stellv. Vorsitzende:
Tolkmitt, Silvia, Rechtsanwältin, Leipzig

Beisitzer:
Weber,Maik,  M. A., Architekt, Dresden
Zimmermann, Dirk,  Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt, Bannewitz
 

stellv. Beisitzer: 
Hanzsch, Joachim, Dr.-Ing., Architek
Petzoldt, Wieland, Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt, Dresden