Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab 01.04.2017 sind Brandschutznachweise für Gebäude der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, von einer berechtigten Person nach § 66 Abs. 2, Satz 4,5,7 oder 8 SächsBO (qualifizierter Brandschutzplaner) zu erstellen. Gleichzeitig entfällt bei solchen Vorhaben die bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutznachweises.
Aus diesem Anlass laden Sie ein zum Kammergruppenabend zu diesem Thema
am 5. Juli 2017, 18:00 Uhr
Ort: Kammerbüro Leipzig der Architektenkammer Sachsen
Drotheenplatz 3, 04109 Leipzig
Referent: Herr Dipl.-Ing. (FH) Marco Schmöller, Prüfingenieur für Brandschutz
Folgende Themen werden besprochen:
»Bleibt alles anders«
Entfall der Prüfpflicht des Brandschutzes für Nicht-Sonderbauten der Gebäudeklasse 4
-> Hinweise, Besonderheiten, Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt
»Weil Einfach nicht mehr einfach ist«
Einführung der (M)VVTB in allen Bundesländern
-> ad-hoch Hinweise zu dem, was kommt
Wenn noch Zeit bleibt:
»BIM – Brandschutz Idiotensicher Machen«
-> Impulsvortrag zu Möglichkeiten des Planens 4.0
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Fischer, Architekt, Regierungsbaumeister,
Mitglied der Vertretervesammlung
Adrian Reutler, Freier Architekt,
Vorsitznder der Kammergruppe Leipzig