Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen

Die Vertreterversammlung, das Parlament der selbstverfassten sächsischen Architektenschaft wird von den Kammermitgliedern für eine vierjährige Amtszeit gewählt.

Die Vertreterversammlung entscheidet über die Angelegenheiten der Architektenkammer Sachsen, sofern diese nicht von einem anderen Organ wahrgenommen werden. Sie beschließt insbesondere über

  • den Erlass und die Änderung der Satzungen,
  • die Bildung von Ausschüssen und Untergliederungen,
  • die Wahl und die Abwahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Mitglieder des Vorstandes, der Ausschussvorsitzenden und -mitglieder,
  • den Haushaltsplan,
  • die Haushaltsrechnung,
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
  • die Wahl der Rechnungsprüfer und jeweils eines Stellvertreters,
  • den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und
  • die Aufnahme von Darlehen sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Mitgliedschaft in Vereinigungen und Verbänden.

Zusammensetzung in der Legislatur 2021 – 2025