Vertreterversammlung der Architektenkammer Sachsen

Die Vertreterversammlung, das Parlament der selbstverfassten sächsischen Architektenschaft wird von den Kammermitgliedern für eine vierjährige Amtszeit gewählt.

Die Vertreterversammlung entscheidet über die Angelegenheiten der Architektenkammer Sachsen, sofern diese nicht von einem anderen Organ wahrgenommen werden. Sie beschließt insbesondere über

  • den Erlass und die Änderung der Satzungen,
  • die Bildung von Ausschüssen und Untergliederungen,
  • die Wahl und die Abwahl des Präsidenten, der Vizepräsidenten, der Mitglieder des Vorstandes, der Ausschussvorsitzenden und -mitglieder,
  • den Haushaltsplan,
  • die Haushaltsrechnung,
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
  • die Wahl der Rechnungsprüfer und jeweils eines Stellvertreters,
  • den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und
  • die Aufnahme von Darlehen sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Mitgliedschaft in Vereinigungen und Verbänden.

Nächste Vertreterversammlung am 11. November 2022 in Dresden

Die Mitglieder der Vertreterversammlung treffen sich am 11. november 2022, 13:00 Uhr zu ihrer vierten Sitzung für die Legislatur 2021–2025 bei der Handwerkskammer Dresden im njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks, Am Lagerplatz 7.

Themen werden unter anderem sein: Berichte des Vorstandes und aus dem Versorgungswerk der AKS, Haushaltsplan 2023, Änderungen Ordnungen und Wahlen für die Legislatur 2022–2026 (Eintragungsausschuss, Ehrenausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss).

Wir bitten die Mitglieder der Vertreterversammlung, den Termin vorzumerken. Die Einladung sowie die Beschlussunterlagen wurden bereits zugesandt.

Zusammensetzung in der Legislatur 2021 – 2025