Honorarordnung – HOAI

Berufspolitik

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, legt fest, welches Honorar Architekt:innen, Stadtplaner:innen oder Bausachverständige für ihre Leistungen verlangen dürfen.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, legt fest, welches Honorar Architekt:innen, Stadtplaner:innen oder Bausachverständige für ihre Leistungen verlangen dürfen. Als Bundesverordnung trat die gesetzliche Preisregulierung in einer ersten Fassung bereits im Jahr 1977 in Kraft. Die HOAI unterscheidet verschiedene Leistungsphasen. In den umfangreichen Honorar-Tabellen dazu sind die anrechenbaren Baukosten Basis für das Ermitteln der Honorarsumme. Ausschlaggebend sind außerdem die Art des Bauwerks und der Schwierigkeitsgrad.

Waren früher aufgeführte Mindest- und Höchsthonorare bindend, sind sie es mit Novellierung der HOAI Anfang 2021 nicht mehr. Im Jahr 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Verordnung gegen die Dienstleistungsrichtlinie verstößt. Damit können sich Architekt:innen und Ingenieur:innen nicht mehr auf diese Sätze berufen. Honorarsätze sind nun frei verhandelbar.

Wichtig ist, dass Architekt:innen und Ingenieur:innen mit Auftraggeber:innen eine Honorarvereinbarung treffen, die eindeutige Festlegungen enthält. Die Regelungen der HOAI können dafür weiterhin zugrunde gelegt werden. Sie sollte auch in Zukunft Maßstab für die Angemessenheit des Honorars sein, denn das ist Voraussetzung für eine bestmögliche Qualität der Planung.

Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO)

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. ist der Zusammenschluss von 44 Ingenieur- und Architektenorganisationen zur Vertretung und Koordination der Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieur:innen und Architekt:innen. Ziele des AHO sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI sowie die Fortentwicklung des Vergabe-, des Architekten- und des Ingenieurvertragsrechts.

Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen

Die richtige Kalkulation des eigenen Stundensatzes gehört zu den wichtigsten wirtschaftlichen Grundentscheidungen aller Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Innenarchitekt:innen und Stadtplaner:innen. Welcher Stundensatz wird benötigt, um die Kosten meines Büros zu decken? Wie berücksichtige ich einen angemessenen Gewinn? Wie treffe ich Vorsorge für Krisenzeiten und gewährleiste eine stetige Weiterentwicklung meines Unternehmens? Gleichzeitig sollten auch Auftraggeber:innen ein Verständnis dafür entwickeln, wie sich angemessene und die Planungsleistung wertschätzende Honorare zusammensetzen. Sie bilden die Grundlage für einen partnerschaftlichen Austausch mit tragfähigen Ergebnissen zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

Die folgende Broschüre richtet sich an Kammermitglieder und die öffentliche Auftraggeberschaft und möchte zum besseren Verständnis der Kalkulation von Stundensätzen beitragen. Sie soll zur Orientierung für alle Beteiligten bei der gemeinsamen Vertragsvereinbarung dienen.