Öffentliche Bestellung und
Vereidigung von Sachverständigen

Mitgliedschaft

Mit dem Sächsischen Architektengesetz wurde der Architektenkammer Sachsen das Recht zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen auf dem Gebiet des Bauwesens übertragen. Die Sachverständigenordnung bildet die Grundlage dafür.

Sachverständigenwesen und Datenschutz-Grundverordnung

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat ein Muster zu dem Thema »Sachverständigenwesen und DSGVO« erarbeitet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige können das Dokument nutzen, um nach ihrer Ernennung als Sachverständige durch das Gericht die Parteien über ihre Datenerhebung zu informieren.

 

Institut für
Sachverständigenwesen (IfS)

Seit seiner Gründung befasst sich das IfS mit der Qualifizierung von Sachverständigen, der Entwicklung und Etablierung von nationalen und internationalen Standards und der wissenschaftlichen Untersuchung und Förderung des Sachverständigenwesens. Das Institut für Sachverständigenwesen unterstützt die Kammern bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde bei der Öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.

 

 

Kontakt

Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
Tel.: +49 351 31746-27
marion.clasen©aksachsen·org