Versicherungen

Mitgliedschaft

Wie viele andere Berufsgruppen benötigen auch die Mitglieder der Architektenkammer Sachsen verschiedene Versicherungen für die Ausführung ihrer Tätigkeiten. Für die Berufshaftpflichtversicherung und die Krankenversicherung hat die Kammer jeweils einen Rahmenvertrag als Serviceleistung für ihre Mitglieder mit den folgenden Anbietern vereinbart.

Berufshaftpflicht

Zu den Berufspflichten eines Mitglieds der AKS gehört es, sich im Falle einer selbstständigen Tätigkeit ausreichend gegen Haftpflichtansprüche zu versichern. Eine Nachhaftung des Versicherers für mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrags muss mit vereinbart sein. Gesellschaften sind ebenfalls dazu verpflichtet, solch eine Versicherung vorzuweisen. So ist es auch im Sächsischen Architektengesetz geregelt.

Für natürliche Personen und Gesellschaften gelten dabei gleiche Mindestversicherungssummen. Sie beträgt je Versicherungsfall für Personenschäden 1,5 Millionen Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden 250.000 Euro.

Bei natürlichen Personen muss sich die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden mindestens auf den zweifachen Betrag der Mindestversicherungssummen belaufen. Soweit eine ständige Haftpflichtversicherung nicht erforderlich ist, kann eine entsprechende Objektversicherung abgeschlossen werden.

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden können bei Gesellschaften auf den Betrag der Mindestversicherungssummen, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind, begrenzt werden. Die Jahreshöchstleistung für alle in einem Versicherungsjahr verursachten Schäden muss sich jedoch mindestens auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme belaufen.

Krankenversicherung

Die Architektenkammer Sachsen hat für ihre Mitglieder einen Gruppenvertrag mit der INTER Krankenversicherungs AG Mannheim abgeschlossen. Der berufsständischen Tradition folgend ist diese seit langem Partner zahlreicher Körperschaften und Verbände im freiberuflichen Bereich. Informationen über das Produktangebot in der Krankenversicherung für Freie Berufe und Angestellte haben wir hier für Sie zusammengestellt.