Versorgungswerk der
Architektenkammer Sachsen

Mitgliedschaft

Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen ist ein berufsständisch organisiertes System zur Absicherung seiner Mitglieder im Alter oder bei Berufsunfähigkeit. Das Versorgungswerk garantiert einen umfassenden Schutz, weil es neben der Alters- auch eine Hinterbliebenenrente ausgibt und bereits nach der ersten Beitragszahlung ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht.

Die Teilnahme am Versorgungswerk ist für verkammerte Architekt:innen und Stadtplaner:innen verpflichtend. Seine Leistungen sind zu 100 % kapitalgedeckt, das bedeutet, dass jede Generation ihre Versorgung selbst finanziert und die eingezahlten Beiträge individuell verrentet werden. Außerdem können die Mitglieder ihre Versorgungsleistung selbst  bestimmen, indem sie freiwillig höhere Beiträge leisten.

Kontakt

Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Gustav-Adolf-Straße 2
01219 Dresden
Telefon: +49 351 318 24-0
Fax: +49 351 31824-20
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www.vwaks.de