Fortbildungsverpflichtung

Akademie

Laut Sächsischem Architektengesetz in Verbindung mit der Fortbildungsordnung sind AKS-Mitglieder verpflichtet, sich regelmäßig in den Berufsaufgaben fortzubilden. Ein Nachweis hierüber ist bei der Kammer zu hinterlegen. Ausnahmen regelt die Fortbildungsordnung.

Zur Erfüllung der Verpflichtung müssen die Mitglieder jährlich mindestens eine oder mehrere Fort- und Weiterbildungen mit insgesamt mindestens acht Fortbildungsstunden absolvieren. Eine Fortbildungsstunde entspricht dabei einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Die Nachweise werden nach Ablauf einer Einreichfrist stichprobenartig überprüft. Fortbildungsversäumnisse können auf schriftlichen Antrag nachgeholt werden. Für den Fall, dass die Berufspflicht mehr als zwei Jahre nicht erfüllt wird, ist laut Gesetz die Eintragung in der Architekten- und Stadtplanerliste zu löschen.

Bei der Beteiligung an Angeboten der Akademie der AKS wird dem Mitglied die Anzahl der Fortbildungsstunden automatisch hinterlegt, ein gesonderter Nachweis ist nicht erforderlich. Bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Anbieter können Sie Ihre Fortbildungsnachweise selbstständig über ihren Mitglieder-Login eintragen. Oder senden Sie uns die Teilnahmebestätigung anderer Anbieter als PDF per E-Mail an akademie©aksachsen·org. Mindestangaben sind Thema, Inhalt und zeitlicher Umfang der Veranstaltung mit Bestätigung der Teilnahme.