Gemeinsamer Ausschuss qualifizierte Brandschutzplaner

Der Brandschutznachweis für die Gebäudeklasse 4 darf im Freistaat Sachsen nur von qualifizierten Brandschutzplaner:innen erstellt werden. Diese Vorhaben unterliegen nicht mehr einer bauordnungsrechtlichen Überprüfung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen. Die Brandschutzexpert:innen müssen jedoch im Vorfeld ihre diesbezüglichen Kenntnisse nachgewiesen haben und in einer von der Architektenkammer Sachsen oder der Ingenieurkammer Sachsen geführten „Liste der qualifizierten Brandschutzplaner“ eingetragen sein.

Der „Gemeinsame Ausschuss qualifizierte Brandschutzplaner“ ist ein gemeinsames Gremium der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen. Grundlage für die Arbeit ist ein gemeinsam erstelltes Regelwerk für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes.

Zusammensetzung in der Legislatur 2023–2027

Vorsitzender:
Ohme, Gunnar, Freier Architekt, Weinböhla

Mitglieder AKS:

Bielawska-Roepke, Patrycja, Architektin, Dresden
Bronsert, Nadine, Architektin, Plauen
Dehnert, Matthias, Architekt, Dresden
Junghänel, Matthias,  Architekt, Heinsdorfergrund

Mitglieder IKS:
Heilmann, Sylvia
Kluger, Jens
Merz, Steffen
Steinert, Manuela

Kontakt:
Geschäftsstelle
Dipl.-Ing. (FH) Marion Clasen
marion.clasen©aksachsen·org