Vertreterversammlung der
Architektenkammer Sachsen

Die Vertreterversammlung ist das Parlament und damit das höchste Organ der Architektenkammer Sachsen. Die Wahl des Gremiums findet alle vier Jahre statt. Stimmberechtigt sind alle Kammermitglieder.
Die Vertreterversammlung wählt den Präsidenten oder die Präsidentin beziehungsweise die Vizepräsident:innen. Sie entscheidet ebenfalls per Wahl über die Zusammensetzung des Vorstands und der Ausschüsse.

Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Beschlüsse über:

  • den Erlass und die Änderung der Satzungen,
  • den Haushaltsplan und die Haushaltsrechnung,
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes,
  • den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und
  • die Aufnahme von Darlehen sowie die Beteiligung an Unternehmen und die Mitgliedschaft in Vereinigungen und Verbänden.