Wettbewerb und Vergabe

Rund ums Bauen

Wie komme ich in das Verzeichnis?

Grundsatz
Die Architektenkammer Sachsen führt ein Verzeichnis qualifizierter Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer:innen, das auf deren Internetseite öffentlich einsehbar ist. Mit dem Verzeichnis sollen öffentliche und private Auslober:innen bei der Auswahl geeigneter Wettbewerbs-/Verfahrensbetreuer:innen unterstützt werden.
In das Verzeichnis werden Mitglieder der AKS auf Antrag aufgenommen, die belegen, dass sie die Qualifikationsmerkmale für Wettbewerbs- und Verfahrensbetreuer:innen erfüllen. Über den Eintrag in das Verzeichnis entscheidet der Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der AKS.
Das Verzeichnis stellt keine Empfehlung dar. Es wird fortlaufend ergänzt, ist daher nicht abschließend und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Folgende Qualifikationen sind mindestens nachzuweisen
Mitwirkung an RPW-Wettbewerben im Anwendungsbereich der VgV (oberhalb der EU-Schwellenwerte) als Wettbewerbs-/Verfahrensbetreuer:in innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung
oder
Mitwirkung an unterschwelligen RPW-Wettbewerben und an VgV-Verfahren als Wettbewerbs-/Verfahrens-betreuer:in innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung
und
Fachkenntnisse zum Thema Wettbewerb und Vergabe durch Vorlage von Teilnahmebestätigungen an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (nicht älter als zwei Jahre bei Antragstellung)

Pflichten der eingetragenen Mitglieder
Mitglieder, die im Verzeichnis geführt werden, haben wegen des ihnen übertragenen Vertrauens eine besondere Verantwortung für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der geltenden Wettbewerbs- und Vergaberegeln.
Sie verpflichten sich, die Grundsätze von Vergabegerechtigkeit, Verfahrenstransparenz und Urheberrechtsschutz als gemeinsame Vertrauensgrundlage eines Leistungswettstreits zu respektieren und zu schützen und keine Verfahrensbetreuungen zu übernehmen, die diesen Grundsätzen widersprechen.
Sie stimmen sich rechtzeitig mit der Architektenkammer Sachsen zur Registrierung von RPW-Wettbewerben ab und übermitteln ferner die Wettbewerbsergebnisse. Außerdem beteiligen sie sich am allgemeinen Informationsaustausch zur Entwicklung des Wettbewerbs- und Vergabewesens.

Befristung und Verlängerung des Eintrags
Um das Verzeichnis aktuell zu halten, ist der Eintrag zeitlich zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung für die Dauer von weiteren drei Jahren kann formlos beim Ausschuss für Wettbewerb und Vergabe der AKS beantragt werden. Voraussetzung für den Verblieb im Verzeichnis ist die Vorlage von Nachweisen über die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungen zum Thema Wettbewerb und Vergabe (mindestens alle 2 Jahre). Der Eintrag kann durch den Ausschuss aberkannt werden, wenn die genannten Pflichten nicht eingehalten werden.

Gebühren
Für die Erhebung der Gebühr bei Ersteintragung und Verlängerung gelten die Maßgaben der Gebührenordnung der AKS. Für die Prüfung des Antrags auf Eintragung in das Verzeichnis ist - unabhängig vom Ergebnis der Prüfung - eine einmalige Gebühr in Höhe von aktuell 160 EUR zu entrichten. Für die Verlängerung des Eintrags wird eine Gebühr von aktuell 60 EUR erhoben.

 

Kontakt
Dipl.-Ing. (FH) Architektin
Annett Markewitz MBA
Referentin Wettbewerb und Vergabe
Tel.: +49 351 31746-24
annett.markewitz©aksachsen·org