Die Architektenkammer
Sachsen

Wahlen für nicht vollständig besetzte Gremien

Im Haushaltsausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss und in der Wahlprüfungskommission blieben bei der letzten Wahl Mandate unbesetzt, da es zum Wahlzeitpunkt nicht genügend Kandidat:innen gab. Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 21. August 2025 beschlossen, Nachwahlen durchzuführen.

Folgende Mandate sind zu besetzen:

  • stellv. Vorsitzende/r des Rechnungsprüfungsausschusses 2022–2026: 1 Mandat
  • Mitglied des Haushaltsausschusses 2025–2029: 1 Mandat
  • stellv. Beisitzer:in der Wahlprüfungskommission 2025–2029: 1 Mandat

Die Kandidat:innen für die/den stellv. Vorsitzende/n des Rechnungsprüfungsausschusses müssen vereidigte Rechnungssachverständige sein oder eine entsprechende Qualifikation vorweisen.

Kammermitglieder, die Interesse an einer Mitarbeit im Haushaltsausschuss und/oder in der Wahlprüfungskommission haben, bitten wir, eine Kurzdarstellung Ihres beruflichen Werdegangs an die Geschäftsstelle der Architektenkammer Sachsen zu übersenden. Der/die fehlende stellv. Beisitzer:in in der Wahlprüfungskommission wird vom Vorstand berufen.

Die Mitglieder der Vertreterversammlung erhalten am 24. Oktober 2025 die Aufforderung, Kandidat:innen zu gewinnen. Vorschläge müssen bis zum 21. November 2025 in der Geschäftsstelle der AKS eingehen.

Bei Fragen zu den Aufgaben der Ausschüsse stehen wir gern auch telefonisch zur Verfügung (Tel. +49 351 31746-27).