Gremien der Architektenkammer Sachsen

In den demokratisch gewählten Gremien der AKS engagieren sich unsere Mitglieder für wichtige Themen ihres Berufsstandes und bringen dabei ihre vielfältigen, praktischen Erfahrungen ein. Darüber hinaus vertreten wir die Interessen der Mitgliedschaft auch auf politischer Ebene.

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung, das Parlament der sächsischen Architektenschaft wird von den Kammermitgliedern für eine vierjährige Amtszeit gewählt. Die Vertreterversammlung entscheidet über die Angelegenheiten der Architektenkammer Sachsen, sofern diese nicht von einem anderen Organ wahrgenommen werden.

Vorstand

Der Vorstand wird von den Vertretern aus ihrer Mitte für die Dauer von vier Jahren gewählt. Er führt die Geschäfte der Architektenkammer Sachsen. Den Vorsitz hat der Präsident inne. Er vertritt die Architektenkammer gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand bestellt die Geschäftsführung.